Ein Justizskandal prägt das oberste Liechtensteinische Gericht bis heuteDer Staatsgerichtshof im Fürstentum feiert sein hundertjähriges Bestehen. Die Gründung gilt als verfassungshistorische Pioniertat – doch in einem Fall versagte der oberste Richter.Günther Meier, Vaduz26.05.2026, 05.29 Uhr3 LeseminutenDer Staatsgerichtshof in Vaduz ist das liechtensteinische Verfassungsgericht. Er behandelt hauptsächlich Fälle rund um Grund- und Menschenrechte.Gian Ehrenzeller / KeystoneDie Urteile des Staatsgerichtshofs in Vaduz stossen in der Öffentlichkeit meist auf wenig Beachtung. Dabei besitzt das oberste Gericht Liechtensteins seit seiner Gründung 1926 weitreichende Befugnisse, die seither kontinuierlich ausgebaut wurden. Zum hundertjährigen Bestehen gewährt das Gericht mit der Festschrift «100 Jahre Verfassungsgerichtsbarkeit in Liechtenstein» nun Einblick in seine Geschichte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.An einem Festakt wurde die Institution als Vorbild für andere Länder gewürdigt. Hilmar Hoch, Präsident des Staatsgerichtshofs, bezeichnete das Gericht als «rechtshistorisches Juwel», das lange Zeit das einzige Verfassungsgericht mit derart weitreichenden Kompetenzen gewesen sei. Es sei eine «erstaunliche Pioniertat», dass Liechtenstein dem Staatsgerichtshof schon vor einem Jahrhundert das Recht zur Verfassungsprüfung übertragen und ihn zur letzten Instanz bei Gerichtsurteilen erklärt habe.Einige Reformen prägen das GerichtDer Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht war schon in der Verfassung von 1921 vorgesehen, die das Gerichtswesen neu ordnete und dem Volk Rechte wie Initiative und Referendum zusprach. Doch die Erarbeitung des Staatsgerichtshofgesetzes verzögerte sich. Erst 1925 beriet das Parlament den Entwurf, ein Jahr später trat das Gesetz in Kraft.Der Gerichtshof umfasst bis heute fünf Mitglieder. Der Präsident, sein Stellvertreter und ein weiterer Richter müssen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft haben. Bei den restlichen Sitzen des Gremiums zeigt Vaduz keine Scheu vor «fremden» Richterinnen und Richtern: Je ein Mitglied stammt aus der Schweiz und aus Österreich. Rekrutierte man anfangs aus praktischen Gründen primär Richter aus dem Grenzraum, ist heute vor allem das Fachwissen zentral. Diese «Internationalisierung» durch Richter aus Nachbarstaaten sichert gemäss der Festschrift die Unabhängigkeit und das hohe fachliche Niveau des Gerichts.Seit der Justizreform 2024 arbeiten Präsident und Vizepräsident des Staatsgerichtshofs vollberuflich, das reine Milizsystem wurde teilweise aufgehoben. Zudem schlagen seit der Verfassungsreform 2003 nicht mehr die politischen Parteien Kandidaten vor. Stattdessen unterbreitet ein Richter-Auswahlgremium unter dem Vorsitz des Fürsten dem Landtag Vorschläge.Der Gerichtspräsident kippt ein UrteilDie Jubiläumsschriften spiegeln indes nicht nur Genugtuung über die Rolle Liechtensteins in der Verfassungsgerichtsbarkeit, sie sehen gewisse Entscheidungen des Staatsgerichtshofs auch kritisch. Verfassungsgerichte stünden im Spannungsfeld von Recht und Politik, sagt Präsident Hilmar Hoch. Deshalb seien sie auch latent dem Vorwurf ausgesetzt, Politik zu betreiben. Das prominenteste Beispiel dafür ist der sogenannte Kunsthaus-Fall in den 1980er Jahren.Damals ging es um eine Abstimmung zum Bau eines Kunsthauses für einen Teil der Sammlung aus dem Fürstenhaus. Weil nachträglich Umplanungen vorgenommen wurden, forderte ein Initiativkomitee mit einer Unterschriftensammlung eine zweite Volksabstimmung über das Projekt. Die Gemeinde Vaduz, das Land Liechtenstein und letztlich auch der Staatsgerichtshof wiesen das Begehren als unzulässig ab, woraufhin die Projektgegner ein Wiedererwägungsgesuch gegen das Urteil des Staatsgerichtshofs stellten. Entgegen den Erwartungen entschied das Gericht mit drei zu zwei Stimmen für eine erneute Volksabstimmung.Der damalige Gerichtspräsident Erich Seeger fühlte sich überrumpelt. Eigenmächtig ordnete er ein neues Ermittlungsverfahren in neuer Besetzung an, das 1985 das Begehren der Beschwerdeführer abwies. Dieses Vorgehen nährte den Verdacht, das Gericht habe das erste Urteil aus politischen Motiven gekippt.Auf die Gerichtsaffäre folgt ein politisches BebenDas Ansehen des Staatsgerichtshofs war durch den Kunsthaus-Fall massiv beschädigt. Seeger musste sich nach einer Klage der Staatsanwaltschaft vor dem Kriminalgericht verantworten. Dessen Urteil irritierte die Öffentlichkeit wiederum: Objektiv liege zwar ein Amtsmissbrauch vor, subjektiv habe der Angeklagte jedoch nach bester Rechtsüberzeugung und ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt. Seeger wurde freigesprochen, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Berufung.Es folgte ein politisches Beben. Die Regierungspartei verweigerte die von der Opposition verlangte parlamentarische Untersuchungskommission, worauf die Opposition demonstrativ das Parlament verliess. Dies machte den Landtag handlungsunfähig.Die Folge waren Neuwahlen im Jahr 1989. Doch die Wähler honorierten den Einsatz der Opposition zur Aufklärung der Staatsgerichtshof-Affäre nicht: Die Vaterländische Union (VU) blieb mit acht Mandaten im damals noch fünfzehnköpfigen Landtag in der Mehrheit, die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) musste sich mit sieben Mandaten weiterhin mit der Oppositionsrolle begnügen.Laut Gerichtspräsident Hilmar Hoch hat die Kunsthaus-Affäre bis heute Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Staatsgerichtshofs. Als Lehre aus Seegers autoritärem Führungsstil pflege man heute einen kollegialen Diskussionsstil. Regelmässig werde so lange beraten, bis im Idealfall ein einstimmiges Urteil stehe. Zudem bemühe sich das Gericht seither, seine Entscheide ausführlich und auch für Laien verständlich zu begründen.Passend zum Artikel
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