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Jeden Montagmorgen berichten wir über fünf Dinge, die zum Wochenstart wichtig sind. Diesmal geht es um rechtliche Konsequenzen beim Vibecoding, die Zukunft der Google-Suche, Doomjobbing, Nutzungslimits für Gemini und die Erstellung von Präsentationen mithilfe von KI.

Vibecoding hat nicht nur Vorteile. (KI-generiertes Bild: t3n / Nano Banana 2)

Der ehemalige OpenAI- und heutige Anthropic-Mitarbeiter Andrej Karpathy prägte einst das Konzept des Vibecodings. Dahinter steckt das intuitive Programmieren mithilfe von KI. Längst ist es Trend, sich eine eigene Websites oder Apps zu “vibecoden”. Bei Unternehmen ist der Begriff umstritten. Apple geht zum Beispiel verstärkt gegen Anwendungen vor, die das Erstellen eigener Apps per KI auf dem iPhone unterstützen. Google bringt dagegen mit AI Studio eine eigene Android-App zum Vibecoden an den Start. Das Versprechen: Eigene Apps lassen sich ohne viel Aufwand per Prompt in wenigen Minuten erstellen. Doch allzu leichtfertig sollte man sich dem Vibecoding nicht nähern.Anzeige

Das ist eines der Themen im t3n Weekly, unserem wöchentlichen Newsletter. Außerdem geht es um die Veränderungen bei der Google-Suche, den gefährlichen Doomjobbing-Trend, neue Nutzungslimits bei Gemini und KI-Tools, die in kurzer Zeit Präsentationen erstellen.