KommentarDie OECD-Mindeststeuer hat für die Schweiz immer mehr Nachteile. Der Bundesrat braucht einen Plan BNoch ist die Zeit für einen Ausstieg nicht gekommen. Doch das Ausscheren der USA setzt die Schweiz unter Druck.23.05.2026, 08.01 Uhr3 LeseminutenIm Jahr 2024 hatte die Schweiz die OECD-Mindeststeuer für Grosskonzerne noch eingeführt.Anthony Anex / KeystoneDer Bundesrat steckt in einer ähnlichen Situation wie einst die Schweizerische Nationalbank (SNB). Im Januar 2015 gab die SNB den Mindestkurs zum Euro auf. Der Schritt wurde als «Frankenschock» berühmt. Ein wichtiger Grund dafür war, dass die internationalen Währungsräume damals auseinanderdrifteten. Der amerikanische Dollar und der europäische Euro entwickelten sich sehr unterschiedlich. Es wurde für die SNB unhaltbar, einseitig an der Bindung zum Euro festzuhalten. Der Mindestkurs war Geschichte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Kein globaler StandardDer Bundesrat sieht sich heute ähnlichen Entwicklungen gegenüber, wenn auch auf ganz anderem Gebiet. Nicht die Währungsräume driften auseinander, sondern die internationalen Steuerregime. Im Jahr 2024 hatte die Schweiz die OECD-Mindeststeuer für Grosskonzerne noch eingeführt im Vertrauen, dass daraus ein weltweiter Standard werden würde.Doch daraus ist nichts geworden. Seit Anfang 2026 ist klar, dass die USA an ihrem eigenen Steuerregime für Unternehmen festhalten können. Auch andere grosse Länder wie China oder Indien machen keine Anstalten, bei der OECD-Mindeststeuer mitzumachen. Diese ist zu einem EU-plus-Projekt geschrumpft. Die EU und die USA, die zwei wichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz, bewegen sich in unterschiedliche Richtungen.US-Konzerne drohen abzuwandernDer Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer kommt das Verdienst zu, diese Woche auf die Konsequenzen dieses Auseinanderdriftens hingewiesen zu haben. Eine HSG-Studie im Auftrag der Handelskammer macht klar, dass die Nachteile der OECD-Mindeststeuer für die Schweiz zunehmen.Ins Gewicht fällt vor allem, dass amerikanische Konzerne mit ihren Tochtergesellschaften wichtige Steuerzahler in der Schweiz sind. Laut der Studie dürften sie jährlich 5 Milliarden Franken an Gewinnsteuern abliefern. Doch mit dem Ausscheren der USA und mit einer gegenwärtig sehr unternehmensfreundlichen Steuerpolitik der Trump-Regierung ist die Schweiz für diese Konzerne steuerlich kaum noch attraktiv, solange sie im Korsett der OECD-Mindeststeuer feststeckt.Die Gefahr ist real, dass US-Konzerne Aktivitäten aus der Schweiz zurück nach Amerika verschieben. Werden solche Verlagerungen zu gross, könnte die OECD-Mindeststeuer für den Schweizer Fiskus zum Verlustgeschäft werden.Noch überwiegen die VorteileDas bringt den Bundesrat, der über das weitere Vorgehen bei der Mindeststeuer entscheiden muss, in die Zwickmühle. Das Mitmachen bei der OECD-Mindeststeuer bringt nämlich weiterhin auch Vorteile für Konzerne mit einer Schweizer Muttergesellschaft oder einem Hauptsitz ausserhalb Amerikas. Wenn die Schweiz aussteigt, müssen sie mit Pressionen rechnen. Steuerbehörden aus den EU-Ländern dürften von ihnen Nachsteuern einfordern. Und der Schweizer Fiskus würde in diesem Szenario ebenfalls Steuereinnahmen verlieren.Noch spricht eine Abwägung gegen ein rasches Aussteigen der Schweiz. Die Risiken für die hiesigen Grosskonzerne und für den Fiskus wären zu gross, wie die meisten Wirtschaftsverbände und Experten betonen. Zudem dürfte der Bundesrat auch aus übergeordneten Gründen davor zurückschrecken, die EU zu vergraulen, um die angespannten Beziehungen nicht weiter zu belasten.Genaues Monitoring nötigDoch der Bundesrat sollte einen Plan für den Ausstieg in der Schublade haben. Er muss jetzt genau beobachten, ab welchem Punkt die Bilanz ins Negative kippt. Das könnte passieren, wenn plötzlich viele amerikanische Konzerne ihre Aktivitäten aus der Schweiz abziehen. Auch könnte die OECD-Mindeststeuer innerhalb der EU bröckeln. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist etwa ein Verfahren hängig, ob Staaten überhaupt Firmen im Ausland nachbesteuern dürfen, wenn dort der Mindestsatz von 15 Prozent unterschritten wird. Würde der EuGH dies verneinen, könnte das Konstrukt der Mindeststeuer zusammenbrechen.Dem Bundesrat geht es wie einst der Nationalbank. Es ist möglich, dass die Kosten einer einseitigen Bindung an Europa zu gross werden. Spätestens dann wäre der Zeitpunkt gekommen, aus der OECD-Mindeststeuer auszusteigen.Passend zum Artikel