Überraschung im Knatsch um OECD-Mindeststeuer: Handelskammer Schweiz-USA empfiehlt AusstiegLaut einer HSG-Studie sollte die Schweiz noch 2026 aus der OECD-Mindeststeuer aussteigen. Andere Wirtschaftsverbände widersprechen.18.05.2026, 15.56 Uhr4 LeseminutenDer Schweizer Bundesrat muss sich überlegen, wie er mit der OECD-Mindeststeuer weiter verfahren soll.Alessandro della Valle / KeystoneDie Diskussion um die OECD-Mindeststeuer gewinnt wieder an Fahrt. In der Schweiz gilt zwar die 15-Prozent-Mindeststeuer für Grosskonzerne, seit das Stimmvolk ihr in einer Volksabstimmung den Segen gegeben hat und der Bundesrat sie Anfang 2024 per Verordnung einführte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dennoch wird die Mindeststeuer immer wieder angezweifelt. Denn der Bundesrat hat noch bis 2029 Zeit, die Verordnung in ein ordentliches Gesetz zu überführen. Und er könnte im Prinzip auch auf diesen Schritt verzichten – und den Austritt aus dem Steuerpakt beschliessen.Viele Länder machen nicht mitGenau dies empfiehlt nun die Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer, gestützt auf einer Studie der Universität St. Gallen (HSG). Seit der Volksabstimmung von 2023 habe sich das Umfeld stark gewandelt, sagte Rahul Saghal, der Chef der Handelskammer, an einer Pressekonferenz. Es machten viel weniger Staaten bei der OECD-Mindeststeuer mit als ursprünglich gedacht. Vor allem die USA als weltgrösste Volkswirtschaft sei nicht dabei, wie Anfang 2026 klargeworden sei. Aus einer globalen Lösung sei faktisch ein EU-Plus-Projekt geworden.Die Handelskammer wollte deshalb von Peter Hongler, Professor für Steuerrecht an der HSG, wissen, welche Optionen er für die Schweiz sieht. Die Empfehlung seiner Studie: «Es spricht vieles dafür, die Mindeststeuer noch im Jahr 2026 abzuschaffen.»Rechtliche UnsicherheitenHongler argumentiert einerseits, es bestünden derzeit ernsthafte rechtliche Risiken für die nach OECD-Regeln besteuerten Unternehmen sowie für den Schweizer Fiskus. Im Gegensatz zu Bundesgesetzen könnten Verordnungen vor dem Bundesgericht angefochten werden. Hongler hält es für wahrscheinlich, dass das Bundesgericht die Mindeststeuer-Verordnung als verfassungswidrig einstufen wird. Ein Angriffspunkt sei zum Beispiel, dass die OECD-Regeln eine unbestimmte Anzahl von Rechnungslegungsstandards für die Gewinnermittlung zulassen würden, was gegen das Legalitätsprinzip in der Schweizer Verfassung verstosse.Wenn das Bundesgericht die Schweizer Umsetzung für ungültig erklären würde, drohte dem Staat die Rückzahlung bereits eingenommener Mindeststeuern. Auf Grosskonzerne in der Schweiz könnte eine Nachbesteuerung durch ausländische Steuerbehörden zukommen – denn diese dürfen die Differenz zum 15-Prozent-Mindeststeuersatz einfordern, wenn dieser in der Schweiz unterschritten wird. Damit wären die ursprünglichen Ziele der Schweiz infrage gestellt: den Abfluss von Steuersubstrat zu verhindern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu erhalten.Kehren US-Konzerne der Schweiz den Rücken?Hongler ortet anderseits volkswirtschaftliche Risiken. Die OECD-Gremien haben die USA auf Druck der Trump-Regierung Anfang 2026 unter dem sogenannten Side-by-Side-Ansatz von der OECD-Mindeststeuer ausgenommen. Gleichzeitig haben die USA das Steuerklima für Unternehmen etwa mit der «Big Beautiful Bill» deutlich verbessert. Für US-Konzerne mit Tochtergesellschaften in der Schweiz sei es deshalb steuerlich attraktiv geworden, Aktivitäten in die USA zu verschieben.Laut Hongler könnte das ins Gewicht fallen: Nach seinen Schätzungen liefern US-Konzerne in der Schweiz rund 5 Milliarden Franken an Gewinnsteuern ab. Würde nur ein Viertel davon wegen Verlagerungen verlorengehen, könnte die Mindeststeuer für den Schweizer Fiskus zum Verlustgeschäft werden.Hongler schlägt eine Alternative vor. Die Schweiz könnte aus der OECD-Mindeststeuer aussteigen, aber eine eigene nationale Ergänzungssteuer einführen. Die Schweiz könnte damit steuerpolitisch wieder an Souveränität gewinnen und etwa wieder mehr steuerliche Ausnahmen für Unternehmen zulassen. Gleichzeitig könnte die innerstaatliche Lösung in seinem Urteil Schweizer Unternehmen vor einer Nachbesteuerung im Ausland schützen.Widerstand von anderen VerbändenDie Vorschläge stossen jedoch bei anderen Wirtschaftsverbänden auf Ablehnung. «Ein Austritt aus der Mindeststeuer noch in diesem Jahr ist keine Option», erklärte auf Anfrage Frank Marty, Bereichsleiter Finanzen und Steuern beim Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. In der Schweizer Wirtschaft beurteile man einen Austritt als nachteilig. Die Risiken eines Ausscheidens wären hoch, der Gewinn an Handlungsfreiheit und an Attraktivität klein.Auch bei Swissholdings, dem Verband der multinationalen Unternehmen in der Schweiz, heisst es: «Wir sind derzeit gegen den Ausstieg der Schweiz aus der OECD-Mindeststeuer». Dieser würde den betroffenen Schweizer Unternehmen nichts bringen, sagt Martin Hess, Leiter Steuern und Steuerpolitik.Die Grosskonzerne müssten die Mindeststeuer weiterhin bezahlen, wenn nicht in der Schweiz, dann in anderen Staaten durch Nachbesteuerung. Das gelte auch bei einer rein nationalen Ergänzungssteuer: Wenn die Schweiz von den OECD-Regeln abweiche, drohe den hiesigen Grosskonzernen eine Nachbesteuerung im Ausland.Bei einem Ausstieg der Schweiz rechnet Hess vielmehr mit administrativer Mehrbelastung und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen – vor allem aufgrund von Gegenmassnahmen aus EU-Ländern. Tatsächlich dürften mögliche Nadelstiche aus der EU ein wichtiger Grund dafür sein, warum der Schweizer Bundesrat derzeit keine Ausstiegspläne für die OECD-Mindeststeuer hegt.Swissholdings empfiehlt ein anderes Vorgehen: «Die Schweiz sollte sich darauf konzentrieren, innerhalb der OECD-Regeln wieder steuerlich möglichst attraktiv zu werden.» Beispielsweise haben die OECD-Gremien neue steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen erlaubt, wenn diese viel wirtschaftliche Substanz in einem Land haben, wie Arbeitsplätze oder Fabriken. Laut Swissholdings sollte die Schweizer Politik die Umsetzung solcher Möglichkeiten rasch angehen.Passend zum Artikel
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