Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

22. Mai 2026, 14:46 Uhr

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hält eine Regelung im neuen Gesetz für schnellere Bundeswehrbeschaffungen für verfassungswidrig. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht die Regel überprüfen. (Symbolbild)

© Rolf Vennenbernd/​dpa

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hält eine Regelung im neuen Gesetz für schnellere Bundeswehrbeschaffungen für verfassungswidrig. Die Regelung, bei der es um die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Vergabeentscheidungen geht, verstoße nach Auffassung des Senats gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie effektiven Rechtsschutzes, teilte das Gericht mit. Das Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.