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Verteidigung: Bundeswehr reformiert Preisrecht für Beschaffungen Immer mehr Waffensysteme basieren auf Software – bezahlt wird aber noch nach Regeln für traditionelle Rüstungstechnik. Das soll sich nun ändern. Die Folgen für die Industrie sind groß.

Markus Fasse 16.07.2026 - 04:14 Uhr Artikel anhörenDrohnen, Satelliten, Software: Neues Preisrecht für die Beschaffung von Rüstungsgütern erforderlich. Foto: Kay Nietfeld/dpa, PR (2)München. Die Bundeswehr will das Preisrecht für die Beschaffung von Rüstungsgütern ändern. Eine entsprechende Arbeitsgruppe im Bundesamt für Beschaffung (BAAINBw) soll nach Informationen des Handelsblatts bis Ende des Jahres weitreichende Änderungen vorschlagen. Ein Ziel der Reform: das teilweise aus den 1980er-Jahren geltende Preisrecht für Beschaffungen anzupassen und Innovationen in den Bereichen Software und Künstliche Intelligenz angemessener zu bezahlen.Damit sollen vor allem junge Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit bekommen, ihre Innovationen über eine bessere Bezahlung in größeren Stückzahlen zu produzieren. Die Bundeswehr will ihre Beschaffungen insbesondere bei Drohnen, Robotern und Software beschleunigen und den Wettbewerb fördern.Ein Sprecher des BAAINBw bestätigt die Reform auf Anfrage. In dem Projekt sollen mögliche „Handlungsbedarfe“ auf das deutsche Preisrecht mit einem „besonderen Blick auf Innovationen ergebnisoffen untersucht werden“.Hürden für Start-ups sind zu hochIn der Bundeswehr selbst wird die geplante Reform begrüßt. „In der Rüstungsbeschaffung treibt immer öfter Software die Innovationen“, sagt Flottenadmiral Christian Bock im Gespräch mit dem Handelsblatt. „Eine Frage lautet: Wie berechne ich den Wert einer Software oder eines Algorithmus? Dafür brauchen wir neue Maßstäbe“, sagt Bock, der das Innovationszentrum im bayerischen Erding für die Bundeswehr aufbaut. „Über die Innovationszentren können wir Start-ups in ihren Entwicklungen fördern. Die Hürde zu Beschaffungsaufträgen gerade für innovative Produkte ist aber oft noch zu hoch.“Die geplanten Änderungen fallen in den größten Aufwuchs an Verteidigungsausgaben seit dem Ende des Kalten Kriegs. So will der Bund den jährlichen Rüstungsetat bis 2030 auf 183 Milliarden Euro ausweiten, das ist mehr als doppelt so viel wie heute. Anders als früher soll deutlich mehr Geld für Drohnen, Software oder weltraumbasierte Technologien ausgegeben werden.Rüstung GCAP-Kampfjet erhält mehr Förderung – deutsche Beteiligung möglich Bislang orientiert sich die Preisgestaltung an lang eingespielten Regeln, die seit Jahrzehnten gelten. Das System sei „historisch auf stabile Industrie- und Kostenstrukturen ausgerichtet“ gewesen, die sich lange bewährt hätten, erklärt das BAAINBw. Die Bundeswehr definiert einen Bedarf, den die Beschaffungsbehörde in Koblenz in Ausschreibungen übersetzt. Sind die Güter „am Markt“ erhältlich, zahlt die Bundeswehr Marktpreise, also beispielsweise im zivilen Fuhrpark, bei Büroeinrichtungen oder Sanitätsmaterial.Bei dem Kauf von Panzerfahrzeugen oder komplexen Waffensystemen wie Kampfjets funktioniert dieses Prinzip nicht, denn ein Marktpreis fehlt mangels Vergleichbarkeit. In diesen Feldern haben die Branchengrößen wie Rheinmetall, KNDS oder Airbus bei vielen Produkten natürliche Monopolstellungen. Hier berechnen Prüfer einen Selbstkostenpreis plus einen Gewinnaufschlag.„Bonner Formel“ soll reformiert werdenZur Ermittlung des Gewinnzuschlags dient die „Bonner Formel“, eine Verwaltungsvorschrift aus den Achtzigerjahren. Mit dieser Berechnungsgrundlage soll möglichst genau zwischen Eigenleistung und Zulieferungen unterschieden werden, damit komplexere Entwicklungen höher vergütet werden.Konkret: Aufträge zur Instandhaltung sind für die Anbieter weniger lukrativ als die Neuentwicklung und der Bau größerer Waffensysteme wie Schiffe oder Flugzeuge. Kritiker bemängeln, dass dieses System vor allem die etablierten Unternehmen bevorzuge. Die Vergaben zögen sich über Jahre, Innovationen kämen zu kurz.Für neue Anbieter von Drohnentechnik oder softwarebasierten Anwendungen reichen den Beschaffern diese Instrumente nicht mehr. Zum einen ist die technische Entwicklung deutlich schneller und der Innovationsanteil deutlich höher. Zum anderen arbeiten die neuen Rüstungsanbieter mit Risikokapital und finanzieren die Entwicklungen aus den Eigenmitteln ihrer Investoren, bevor sie von der Bundeswehr Aufträge erhalten.Die Arbeitsgruppe suche nun unter anderem nach Wegen, diese Risiken besser zu entlohnen, heißt es im Umfeld der Bundeswehr. Das Ziel sei es, den Wettbewerb über Preise anzuheizen. In die Vorschläge sind zahlreiche externe Experten eingebunden.Flottenadmiral Christian Bock: Er leitet das Innovationszentrum im bayerischen Erding. Foto: Bundeswehr/Katharina RoggmannEine Überlegung betrifft die Änderung der Ausschreibungsbedingungen. Entwicklung, Wettbewerb und Beschaffung sollen künftig enger miteinander verknüpft werden. Als Testfall gilt die Beschaffung der „Loitering-Munition“, also der fliegenden Bomben, für die neu aufgestellte Bundeswehr-Brigade in Litauen. Bei dem stark verkürzten Verfahren treten mit Rheinmetall und den beiden Rüstungs-Start-ups Stark und Helsing drei Bieter gegeneinander an, die Entwicklung und die Beschaffung des neuen Waffensystems laufen parallel.Auch bei der Bestellung der sogenannten „Jagdbomberdrohne“, eines unbemannten Kampfjets für die Luftwaffe, treten mit Airbus, Rheinmetall und Helsing bereits während der Entwicklungsphase drei unabhängige Anbieter im Wettbewerb an.Eine weitere Möglichkeit liegt in der Funktionsausschreibung: Statt künftig die Merkmale eines Waffensystems technisch bei der Ausschreibung genau zu definieren, gibt die Bundeswehr nur noch einen Bedarf vor. So könnte statt der Bestellung eines Flugzeugs einfach der Bedarf nach „Lufthoheit“ vorgegeben werden. Ob ein Anbieter dann einen Kampfjet oder Drohnen entwickelt und wie viel Software eingesetzt wird, bleibt ihm überlassen. Die Bundeswehr sichtet daraufhin die Konzepte im Wettbewerb oder testet sie gleich mit den Anbietern. Verwandte Themen BundeswehrRheinmetallAirbusRüstungsindustrieInnovationszentren sollen Technologie sichtenDie Arbeitsgruppe soll über eine Neufassung des Preis- und Beschaffungsrechts diesen Wettbewerb ermöglichen. Sie ist Teil der Neuorganisation des Beschaffungsamts BAAINBw in Koblenz, die Verteidigungsminister Boris Pistorius im Mai im Verteidigungsausschuss angekündigt hatte. Das Koblenzer Amt soll künftig nicht mehr nach Abteilungen und Referaten unterteilt sein, sondern – wie auch die Truppe – nach den „Dimensionen“ Land, Luft, See sowie Cyber- und Informations- und Weltraum. Außerdem sollen die „Innovationszentren“ der Bundeswehr künftig eine deutlich größere Rolle spielen. Das im Februar eingeweihte Innovationszentrum in Erding für die Fähigkeiten Drohnen, Software und Robotik soll rasch ausgebaut werden, in Kiel soll für den Bereich Marine ein zweites Zentrum entstehen.Diese Zentren sollen künftig nicht nur Innovationen sichten und fördern. Sie sollen immer öfter auch der Ausgangspunkt für neue Beschaffungen sein und die Bewertungen liefern, nach denen die Bundeswehr künftig Innovationen bezahlt. Aus der „Top-down-Beschaffung“ werde ein „Bottom-up“, sagt ein Beteiligter.Rüstung Bundeswehr prüft Kauf neuer A400M von Airbus Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt