Das Verfahren gegen Inez Weski ist zu Ende: Ein Gericht in Rotterdam sprach die 71 Jahre alte niederländische Ex-Anwältin am Donnerstag schuldig, durch verschlüsselte Kommunikation ein Jahr lang geheime Botschaften an ihren Mandanten Ridouan Taghi übermittelt zu haben. Der Drogenboss, der als einer der schlimmsten Verbrecher der Niederlande gilt, sitzt in Isolationshaft. In der Kommunikation, die auch von außerhalb des Gefängnisses an Taghi zurückfloss, sei es um Drogenhandel, Investitionen und hohe Geldsummen gegangen.Damit habe Weski zum Fortwirken von Taghis krimineller Organisation beigetragen, heißt es im Urteil. Dennoch muss Weski nicht ins Gefängnis. Sie wurde zu lediglich 42 Tagen Haft verurteilt, entsprechend der Zeit, die sie in Untersuchungshaft verbrachte. Die Staatsanwaltschaft hatte 4,5 Jahre Haft beantragt. Taghi ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er mehrere Morde in Auftrag gab.Das Verfahren gegen die berühmte Juristin, die der Urteilsverkündung fernblieb, wurde stark beachtet in den Niederlanden. Zum einen wegen der Person Weski. Die auch privat stets in Schwarz gekleidete Juristin ist eine Berühmtheit, spezialisiert auf komplizierte Fälle schwerster Verbrechen. Oft gelang es ihr, Anklagen zu entkräften oder zu Fall zu bringen. Wegen ihrer aggressiven Rhetorik wird sie „Pitbull in der Toga“ genannt. Zum anderen weckte das Ausmaß der Verbrechen rund um den Fall Taghi Zweifel an der Durchschlagskraft des Rechtsstaats. Der Verdacht, dass eine Verteidigerin illegal gehandelt haben könnte, erschütterte vor allem Berufskollegen.Mit ihrem Handeln habe Weski den Rechtsstaat „im Kern getroffen“Kommentatoren bezeichneten das Strafmaß am Donnerstag als erstaunlich mild angesichts der Taten, die Weski vorgeworfen werden. Das Gericht begründete die niedrige Strafe vor allem mit dem „besorgniserregenden“ körperlichen und geistigen Zustand der Angeklagten. Eine Inhaftierung diene keinem Zweck mehr, wenn man das Strafziel „Prävention“ in Betracht ziehe. Ihre berufliche Laufbahn sei ohnehin am Ende. Auch habe Weski insgesamt weniger Wichtiges an Taghi übermittelt als dessen Neffe Youssef. Dieser hatte ebenfalls als Anwalt Taghis fungiert und Botschaften überbracht. Dafür wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.Mit ihrem Handeln habe Weski den Rechtsstaat „im Kern getroffen“ und das Vertrauen in ihren Berufsstand schwer beschädigt, erklärte die Vorsitzende Richterin. Als erfahrener Verteidigerin seien ihr die Folgen ihres Handelns bewusst gewesen. Fast alle Anträge von Weskis Anwälten, die auf Freispruch plädiert hatten, wurden verworfen. So seien die Ermittler durchaus rechtmäßig an die Daten aus einem speziellen Telefon gekommen, das Weski 2019, kurz nach der Festnahme Taghis in Dubai, erhalten hatte. Später habe Weski auch USB-Sticks genutzt. Von Dezember 2019 bis Dezember 2020 trug die Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts dann Botschaften von Taghi an seinen ältesten Sohn und designierten Nachfolger sowie an andere Kontakte hin und her. Dabei wurden teils Codenamen verwendet: etwa „Vater“ für Taghi, „Putin“ für den Sohn, „Pasta“ für den italienischen Großkriminellen und Geschäftspartner Taghis, Raffaele Imperiale.Inwiefern Taghi oder andere Weski unter Druck gesetzt hatten, ist weiterhin unklar. Sie selbst hatte das zwar im Augenblick ihrer Verhaftung gegenüber Polizisten angedeutet, sich dazu später aber unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis nicht mehr geäußert. Das Gericht befand, dass das Berufsgeheimnis nicht gelte für die Berichte, die sie Taghi übermittelte. Schließlich handele es sich nicht um normale Kontakte zwischen Anwalt und Mandant. Für die Öffentlichkeit bleibt die eigentlich interessanteste Frage zu dem Fall auch nach dem Urteil unbeantwortet: Was hat Weski zu ihrem Handeln motiviert?Strafmildernd wirkten sich die Umstände aus, unter denen Weski nach ihrer Festnahme im April 2023 festgehalten wurde. Neun Tage lang war sie – zu ihrem Schutz, wie die Ermittler beteuerten – in einer Art Bunker auf einem früheren Militärgelände untergebracht. Zwar sei sie ausreichend medizinisch versorgt worden. Die Beschwerde, die sie dagegen einreichte, sei aber zu Unrecht nicht weitergeleitet worden, befanden die Richter. Dass sie, wie sie behauptet, von jener Zeit eine posttraumatische Belastungsstörung davontrug, nahm das Gericht ihr ab.
Urteil im Fall Inez Weski
Die Richter halten die Ex-Anwältin zwar für schuldig, geheime Botschaften an Drogenboss Ridouan Taghi übermittelt zu haben. Ins Gefängnis muss die schillernde Juristin aber trotzdem nicht.











