Verfassungsschutzbericht : Juristische Niederlage für „Jüdische Stimme“21.05.2026, 17:11Lesezeit: 2 Min.Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet, dass der umstrittene Verein „Jüdische Stimme“ als gesichert extremistisch eingestuft werden darf. Das Gericht wirft den Aktivisten eine „Glorifizierung der Hamas“ vor.Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ vorläufig weiter als gesichert extremistisch einstufen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und damit einen Eilantrag des Vereins abgelehnt. Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht eine Einstufung für den Zeitraum des Jahres 2024 noch abgelehnt.Die „Jüdische Stimme“ ist in der propalästinensischen Protestbewegung im Rhein-Main-Gebiet seit Jahren aktiv. Aktivisten der Gruppe nehmen regelmäßig an Anti-Israel-Demonstrationen teil. Eine vom Verein organisierte Filmvorführung im Frankfurter Club Voltaire wurde als einseitig und „antisemitische Propaganda“ kritisiert. Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) fordert schon länger ein Verbot der Gruppe.Vergewaltigungen wurden als „Erfindungen“ bezeichnetFür den Fall zuständig war das Kölner Gericht, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Den Eilantrag der Gruppe, die Einstufung zu untersagen, lehnt es ab, weil es davon ausgeht, dass die „Jüdische Stimme“ „völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolgt“. Als Beleg dafür werden in einer Pressemitteilung mehrere Äußerungen des Vereins genannt.So schrieb die Gruppe etwa auf Facebook über in Geiselhaft gehaltene Soldatinnen der israelischen Armee, sie hätten bei ihrer Freilassung „ein Geschenkpaket“ erhalten, „als wären sie auf einer Klassenfahrt gewesen“, und seien anscheinend in „guter Verfassung“ gewesen. Vergewaltigungen durch Hamas-Terroristen am 7. Oktober 2023 seien von dem Verein als „Erfindungen“ bezeichnet worden. In einem Instagram-Post der Gruppe hieß es, der „Vernichtungscharakter Israels“ zeige sich „seit Beginn des Staates“. Dagegen sei auch bewaffneter Widerstand legitim.Bei solchen und ähnlichen Äußerungen stand laut Gericht „nicht mehr eine Auseinandersetzung mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza im Vordergrund, sondern eine Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der Hamas“. Gegen den Beschluss kann am Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden.
Verwaltungsgericht: Verein "Jüdische Stimme" gilt weiter als extremistisch
Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet, dass der umstrittene Verein „Jüdische Stimme“ als gesichert extremistisch eingestuft werden darf. Das Gericht wirft den Aktivisten eine „Glorifizierung der Hamas“ vor.









