Erfolg für Verfassungsschutz: Gericht sieht „Glorifizierung der Hamas“
Die „Jüdische Stimme“ unterliegt diesmal vor Gericht: Der Verfassungsschutz darf den antiisraelischen Verein als extremistisch einstufen.
Eine Protestaktion der „Jüdischen Stimme“ in Berlin Tempelhof, am 12.4.2024
dts/imago
Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ weiterhin als „gesichert extremistisch“ einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem Eilverfahren. Das Kölner Gericht entschied damit scheinbar anders als das Verwaltungsgericht Berlin Ende April.








