PfadnavigationHomePolitikDeutschlandProzess gegen Gaza-Aktivistin„Das ist eigentlich der klassische Fall von Befangenheit“ – Staatsrechtler kritisiert RichterVeröffentlicht am 31.07.2025Lesedauer: 4 MinutenNach einem umstrittenen Urteil zu einer pro-palästinensischen Parole kritisiert Staats- und Europarechtler Volker Boehme-Neßler die mangelnde Neutralität des Richters: „Untergräbt das Vertrauen in die Gerichte.“Das Innenministerium hat den israelfeindlichen Slogan „From the river to the sea“ zusammen mit der Hamas verboten. Ein Berliner Gericht hält die Parole aber nicht für strafbar. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kommentiert das Urteil.Das umstrittene Urteil eines Berliner Gerichts gegen eine pro-palästinensische Aktivistin sorgt weiter für Kritik. Die 38-Jährige war wegen der Verwendung der Hamas-Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ angeklagt worden. Diese hatte sie unter anderem auf einer pro-palästinenischen Demonstration – auch durch Megafone – skandiert und sie mehrfach auf ihrem Instagram-Account veröffentlicht. Die Frau wurde unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt, in anderen Punkten jedoch freigesprochen. Für zusätzliche Irritation sorgte die Bemerkung des Richters: Laut „Bild“-Zeitung sprach er der Angeklagten seine „Hochachtung“ für ihren Einsatz aus. Staats- und Europarechtler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg geht davon aus, dass dies juristisch nicht das letzte Wort gewesen ist. Im Gespräch mit WELT TV kommentiert er den Prozess.WELT: Ein Berliner Gericht hat eine Aktivistin aus der pro-palästinensischen Szene nach Verwendung der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ freigesprochen. Der Richter hat der Angeklagten dann noch seine „Hochachtung“ für ihren Einsatz ausgesprochen. Was denken Sie über dieses Urteil, Herr Boehme-Neßler?Volker Boehme-Neßler: Das ist, wenn man genau hinguckt, ein Skandal. Gerichte müssen unvoreingenommen, unparteiisch und neutral sein. Und Richter müssen auf der Grundlage des geltenden Rechts Recht sprechen. Natürlich haben sie auch persönliche Haltungen und politische Einstellungen, die müssen sie aber nach Möglichkeit ausblenden. Und was gar nicht geht, ist, dass der Richter offen Partei ergreift bei einer Urteilsbegründung. Das ist eigentlich der klassische Fall von Befangenheit. Wenn er das vorher gesagt hätte, dann hätte man ihn wegen Befangenheit abgelehnt. Ein Skandal ist es aber auch deshalb, weil solche Dinge dem Image der Justiz schaden und Vertrauen in die Gerichte zerstören. WELT: Der Richter relativiert damit auch die Geldstrafe, die er gegen diese Aktivistin verhängt hat. Wenn Sie jetzt von Befangenheit sprechen: Kann man das im Nachhinein noch geltend machen?Boehme-Neßler: Man kann Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen. Ich bin mir verhältnismäßig sicher, dass da auch was kommt, weil die Staatsanwaltschaft ja stark davon überzeugt war, dass die Parole „From the river to the sea“ rechtswidrig ist. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Urteilen, in denen die Gerichte dies festgestellt haben. Insofern fällt das Urteil aus dem Rahmen. Das geht, denn Gerichte sind unabhängig. Trotzdem denke ich, dass die Staatsanwaltschaft dagegen vorgehen wird.WELT: Was bedeutet dieses Urteil für Polizisten, die regelmäßig mit dieser Parole auf Demonstrationen konfrontiert sind?Boehme-Neßler: Das ist natürlich ein Problem. Denn die Polizisten müssen wissen, ob die Parole strafbar ist oder nicht. Wenn sie strafbar ist, dann müssen sie eingreifen. Wenn sie nicht strafbar ist, dann handelt es sich um eine normale Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit – und dann dürfen sie nicht eingreifen. Unsere Rechtsprechung funktioniert von unten nach oben. Das heißt: Die unteren Gerichte fangen an, unabhängig voneinander Urteile zu fällen, wodurch das Thema allmählich in den Instanzen nach oben wächst. Am Ende steht dann – dafür wurde das erfunden – der Bundesgerichtshof, der eine Auslegung festlegt, die relevant ist. Dann haben die Polizisten was an der Hand. Das haben sie zwar auch schon vorher durch Urteile von verschiedenen Landgerichten oder wenn sich in der Rechtsprechung allmählich eine Meinung herausbildet.WELT: Wir wissen aber, wie langsam die juristischen Mühlen in Deutschland mahlen. Wäre es nicht der schnellere und effizientere Weg, an der Gesetzgebung etwas zu ändern?Boehme-Neßler: Auch die Gesetzgebung dauert lange. Dabei haben wir doch die entsprechenden Gesetze längst. Es gibt Gerichte, die – aus meiner Sicht völlig zu Recht und überzeugend – sagen, dass „From the river to the sea“ die verbotene Parole einer terroristischen Organisation ist. Es ist die Hamas-Parole, der Hamas-Schlachtruf – und die Hamas ist in Deutschland verboten. Sie ist eine terroristische Organisation, auch dazu eine verfassungsfeindliche. Dafür gibt es den Paragrafen 86a Strafgesetzbuch – der regelt das ganz genau. Nur die Gerichte sind noch dabei zu überlegen: Fällt auch diese Parole wirklich darunter oder nicht? Aber das müssen neutrale Richter entscheiden und keine Richter, die vielleicht auf dem Hamas-Auge blind sind.Dieses Transkript des Interviews bei WELT TV entstand mithilfe Künstlicher Intelligenz. Für bessere Lesbarkeit wurde das gesprochene Wort leicht redaktionell bearbeitet.Transkript: Katja Mitić
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Das Innenministerium hat den israelfeindlichen Slogan „From the river to the sea“ zusammen mit der Hamas verboten. Ein Berliner Gericht hält die Parole aber nicht für strafbar. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kommentiert das Urteil.







