Das Innenministerium hat den israelfeindlichen Slogan „From the river to the sea“ zusammen mit der Hamas verboten. Ein Berliner Gericht hält die Parole aber nicht für strafbar. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kommentiert das Urteil.

Der Slogan «From the river to the sea, palestine will be free» ist immer wieder bei Demonstrationen gegen Israel zu hören. Aber er ist umstritten - und inzwischen teilweise auch…

Der Slogan „From the river to the sea, palestine will be free“ ist immer wieder bei Demonstrationen gegen Israel zu hören. Aber er ist umstritten - und inzwischen teilweise auch…