Sieg für Transparenz: Auswärtiges Amt muss Baerbock-SMS herausgeben

Meilenstein für Transparenz

Behördliche Praxis auf dem Prüfstand

Langer Atem nötig

Das Auswärtige Amt muss Kurznachrichten der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock offenlegen, mit denen die Grüne bei anderen Staaten um Zustimmung zu einer UN-Resolution warb. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage der Transparenzplattform „Frag den Staat“ entschieden (Az.: VG 2 K 3/24).