Das Berliner Verwaltungsgericht verpflichtet das Außenministerium zum Offenlegen digitaler Dienstnachrichten. SMS sind als amtliche Informationen einzustufen.

Das Berliner Verwaltungsgericht verpflichtet das Außenministerium zum Offenlegen digitaler Dienstnachrichten. SMS sind als amtliche Informationen einzustufen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Ex-Außenministerin Baerbock verurteilt. Es geht um Nachrichten vor einer UN-Abstimmung.