PfadnavigationHomeGeschichteArchive„Ein Rechtsstaat darf seine eigenen Spuren nicht beseitigen“Stand: 14:50 UhrLesedauer: 5 MinutenDie damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel 2013 mit einem abhörsicheren Handy beim Schreiben einer Textnachricht. Der Verbleib ihrer SMS-Kommunikation ist derzeit unklarQuelle: picture alliance/dpa/Julian StratenschulteOb die SMS einer Kanzlerin oder E-Mails einer EU-Kommissionschefin: Behörden versuchen seit jeher, die vorgeschriebene Abgabe von Altakten an Archive zu verwässern. Der Chef des Archivarverbands, Michael Ruprecht, bezieht Stellung.Der Entwurf eines Landesgesetzes sorgt eher selten für Unruhe bei den Betroffenen in ganz Deutschland. Bei der Neuregelung, die gegenwärtig in Hannover für das niedersächsische Archivgesetz vorbereitet wird, ist das anders. Denn daran könnten sich andere Bundesländer orientieren. In Archivarskreisen, die für den wichtigsten Rohstoff zeithistorischer Arbeit zuständig sind, herrscht deshalb Irritation. Michael Ruprecht ist als Vorsitzender des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) der offizielle Vertreter der Berufsgruppe. WELT fragte Ruprecht, im Hauptberuf Leiter des Stadtarchivs Leipzig, nach den niedersächsischen Plänen. WELT: Nach den uns vorliegenden Informationen löst der Entwurf des neuen niedersächsischen Archivgesetzes bei Fachleuten bundesweit Sorgen aus. Wie bewerten Sie die geplante Neuregelung?Michael Ruprecht: Zu Einzelheiten eines konkreten Gesetzentwurfs möchte ich mich nicht äußern. Aber die Diskussion zeigt, dass es um Grundsatzfragen geht. Es geht um Transparenz, Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und die Frage, was ein demokratischer Staat dauerhaft dokumentieren muss. Archive sind das Gedächtnis des Rechtsstaats. Wenn ihre Arbeit eingeschränkt wird, betrifft das nicht nur Archive. Es betrifft jeden von uns. Denn am Ende geht es darum, ob staatliches Handeln auch in Zukunft überprüfbar und nachvollziehbar bleibt oder ob wichtige Teile davon dauerhaft im Dunkeln verschwinden.WELT: Gut, dann andersherum. Wie sollten nach VdA-Ansicht Behörden digitale Kommunikation wie (zu Angela Merkels Zeiten) SMS oder E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Ähnliches behandeln?Ruprecht: Entscheidend ist nicht das Medium, sondern der Inhalt. Wenn über E-Mails, SMS oder Messenger politische oder administrative Entscheidungen vorbereitet oder getroffen werden, müssen diese Informationen gesichert und den Archiven angeboten werden. Sonst entstehen genau dort Lücken, wo Macht ausgeübt wird. Der Staat darf sich nicht durch einen Wechsel des Kommunikationsmittels seiner Dokumentationspflicht entziehen. Wer heute digital entscheidet, muss diese Entscheidungen auch digital nachvollziehbar halten. Sonst verliert der Rechtsstaat einen Teil seines Gedächtnisses und damit auch ein Stück seiner Glaubwürdigkeit. Gerade in Zeiten sinkenden Vertrauens sollte das Gegenteil unser Ziel sein.Lesen Sie auchWELT: Schon die Arbeit mit Archivalien, die vor der Datenschutzgrundverordnung der EU entstanden sind, wird durch vermeintlich notwendigen Schutz massiv erschwert. Neuere Entwicklungen sehen sogar erweiterte Löschungsverpflichtungen aus Datenschutzgründen vor – ein Irrweg?Lesen Sie auchRuprecht: Datenschutz ist wichtig. Archive schützen sensible Informationen oft über Jahrzehnte. Problematisch wird es, wenn Datenschutz dazu führt, dass Unterlagen vernichtet werden, bevor Archive ihre Bedeutung prüfen können. Löschen ist kein Datenschutz, wenn dadurch spätere Aufarbeitung unmöglich wird. Das gilt gerade auch für Fälle staatlichen Fehlverhaltens. Ein demokratischer Rechtsstaat darf seine eigenen Spuren nicht beseitigen.WELT: Sie sprechen von staatlichem Fehlverhalten?Ruprecht: Natürlich. Historische Forschung beschäftigt sich nicht nur mit den Erfolgen eines Staates. Sie untersucht auch Fehlentscheidungen, Machtmissbrauch oder rechtswidriges Handeln. Gerade solche Vorgänge müssen später nachvollziehbar bleiben. Wenn Unterlagen gelöscht werden, bevor Archive sie übernehmen können, wird Aufarbeitung unmöglich. Was vernichtet ist, entzieht sich jeder Kontrolle. Gerade deshalb gibt es Archive.WELT: Für Archivalien gelten Schutzfristen, heute meist 30 bis 50 Jahre nach Entstehen oder bei personenbezogenen Informationen zehn Jahre nach dem Tod oder hundert Jahre nach der Geburt einer Person. Manchen Juristen scheint das nicht mehr zu reichen, sie wollen den Zugang zu personenbezogenen Informationen weiter erschweren.Lesen Sie auchRuprecht: Schutzfristen sind wichtig. Sie schützen Persönlichkeitsrechte und schaffen Vertrauen. Aber sie müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Informationsinteresse von Wissenschaft, Presse und Gesellschaft stehen. Wenn personenbezogene Informationen über sehr lange Zeiträume faktisch unzugänglich werden, verliert die historische Forschung einen großen Teil ihrer Quellenbasis. Das erschwert die Aufarbeitung von Fehlern und Unrecht. Transparenz darf nicht erst dann beginnen, wenn niemand mehr lebt, der die Vorgänge noch einordnen kann.WELT: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sorgte für Irritationen, als er das Archivieren von (Papier‑)Originalen für nicht mehr „zeitgemäß“ erklärte. Inzwischen ist das revidiert, aber mit Hinweis auf mangelnde Magazinkapazitäten könnte die Verwaltung Originale der Zerstörung überantworten statt der bisher vorgeschriebenen Abgabe an Archive. Eine übertriebene Sorge?Lesen Sie auchRuprecht: Nein, leider nicht. Die Idee, Kulturgut aus Platz- oder Kostengründen nicht dauerhaft zu sichern, taucht seit Jahren immer wieder auf. Dass wir darüber heute noch diskutieren müssen, überrascht mich. Archive entscheiden nach fachlichen Kriterien und nicht nach verfügbaren Quadratmetern. Wenn Wirtschaftlichkeit zum Maßstab wird, droht aus einer fachlichen Entscheidung eine Sparmaßnahme zu werden. Das ist gefährlich. Vernichtung ist endgültig. Was verloren ist, kommt nicht zurück.WELT: Michael Hollmann, der Präsident des Bundesarchivs, nennt als eine zentrale Aufgabe von Archiven die „nachträgliche Machtkontrolle“. Das scheint auch in der Demokratie Verwaltungen gar nicht so gut zu gefallen.Ruprecht: Herr Hollmann beschreibt damit eine Kernaufgabe von Archiven. Archive bewahren die Quellen, die eine spätere Kontrolle staatlichen Handelns überhaupt erst ermöglichen. Wer entscheidet, was archiviert wird, entscheidet auch darüber, was später noch kontrolliert werden kann. Deshalb sind Archive nicht nur Gedächtnisinstitutionen. Sie sind Teil der demokratischen Infrastruktur. Sie entscheiden unabhängig von den Stellen, deren Handeln sie dokumentieren, was dauerhaft erhalten bleibt. Demokratie lebt nicht vom Vertrauen allein. Demokratie braucht Nachvollziehbarkeit. Archive sorgen dafür, dass Macht auch Jahrzehnte später noch überprüfbar bleibt. Ohne Überlieferung gibt es keine Aufarbeitung. Ohne Aufarbeitung keine Verantwortung.Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen der Nationalsozialismus, die SED-Diktatur und Terrorismus in jeder Form. Im Bundes- und verschiedenen anderen Archiven arbeitet er regelmäßig seit 1993.