PfadnavigationHomePolitikDeutschlandDDR-VergangenheitGericht weist Klage ab – Merkels Stasi-Akten werden nicht herausgegebenVeröffentlicht am 12.03.2026Angela Merkel (CDU), ehemalige BundeskanzlerinQuelle: Kay Nietfeld/dpaEin früherer FDP-Politiker wollte Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen von Angela Merkel erzwingen. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist er damit nun gescheitert.Ein früherer FDP-Politiker ist mit einer Klage auf Herausgabe der Stasi-Akten von Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert. Das Stasi-Unterlagengesetz sehe keinen generellen Herausgabeanspruch zu jedwedem Zweck vor, teilte eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts auf Anfrage mit.Dem Gericht zufolge sei die Herausgabe durch strenge rechtliche Voraussetzungen begrenzt – etwa wenn der betreffende Mensch Begünstigter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte.Lesen Sie auch„Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt“, erklärte die Sprecherin. „So gibt es etwa keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass Frau Merkel eine Begünstigte des MfS war – zudem war sie vor 1990 keine Person der Zeitgeschichte.“Geklagt hatte der Politiker Marcel Luthe. Er war früher Mitglied der Berliner Liberalen und gehörte von 2016 bis 2021 dem Abgeordnetenhaus an. 2020 trat er aus der FDP aus. Bei der Wahl 2021 trat Luthe in der Hauptstadt für die Freien Wähler an.AFP/jra
Gericht weist Klage ab – Merkels Stasi-Akten werden nicht herausgegeben - WELT
Ein früherer FDP-Politiker wollte Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen von Angela Merkel erzwingen. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist er damit nun gescheitert.






