Quelle: dpa

15. Mai 2026, 11:39 Uhr

Der Rechtsstreit zwischen Penny und Verbraucherschützern ist noch nicht beendet. (Archivbild)

© Karl-Josef Hildenbrand/​dpa

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.