PfadnavigationHomePanoramaBrandenburgNicht-binäre Person bekommt nach Schwimmkurs-Ausschluss SchmerzensgeldVeröffentlicht am 07.05.2026In einer Reha-Klinik in Brandenburg ist eine nicht-binäre Person von der Wassergymnastik ausgeschlossen worden, weil sie kein Oberteil tragen wollte. Nun hat sie Anspruch auf mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld, urteilte ein Gericht.Weil sie nicht an einem Schwimmkurs teilnehmen durfte, hat eine non-binäre Person in Brandenburg Anspruch auf Schmerzensgeld. Das berichtet der RBB nach einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel. Demnach wollte die Person kein Oberteil tragen und wurde deshalb von einem Wassergymnastikkurs in der Rehaklinik Bad Belzig in Potsdam-Mittelmark ausgeschlossen. Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber dem Radiosender Antenne Brandenburg, es gehe um eine Summe von mindestens 2000 Euro. Eine genaue Summe stehe erst fest, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bis dahin können beide Parteien noch Rechtsmittel einlegen.Lesen Sie auchDer Vorfall trug sich dem Bericht zufolge bereits vor vier Jahren zu. Andere Teilnehmer des Kurses beklagten, dass die nicht-binäre Person kein Oberteil tragen wollte. Anschließend folgte der Ausschluss. Die Person klagte dann wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und berief sich in dem Zivilprozess auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Laut ihrem Anwalt handle es sich um Diskriminierung, weil die Person gezwungen gewesen sei, sich einer Geschlechtseinteilung zu unterwerfen.Die Klinik bedauert den Vorgang und sprach von einer „Dilemma-Situation. Es sei eine interne Aufarbeitung begonnen worden, in deren Rahmen sich auch die Angestellten der Klinik mit Fragen von Geschlechterdiversität auseinandersetzen müssten.säd