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Eine geringere Bezahlung während einer Wiedereingliederungsmaßnahme reicht nicht für die Rückkehr in die GKV. Das Bundessozialgericht bleibt bei seiner strengen Linie.
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Eine geringere Bezahlung während einer Wiedereingliederungsmaßnahme reicht nicht für die Rückkehr in die GKV. Das Bundessozialgericht bleibt bei seiner strengen Linie.

In der Rente wird die private Krankenversicherung teuer. Deshalb lässt sich mancher zu dubiosen Tricks überreden. Jetzt gibt es…

Sie denken über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach? Verbraucherschützerin Julika Unger erklärt, für wen sich…

Ein Privatversicherter ist vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Aus…

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Wer Gutverdienern höhere Kassenbeiträge abverlangt, treibt sie zur Privatversicherung. Das schmälert Einnahmen. Aber die…

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen schon wieder. Mit einem Wechsel der Kasse lässt sich das mehr als…