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Ein Privatversicherter ist vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Aus gutem Grund, denn es gilt das Solidarprinzip.
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Ein Privatversicherter ist vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Aus gutem Grund, denn es gilt das Solidarprinzip.

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