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Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
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Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler…

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Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es…