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Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
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Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler eine Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Bundesgerichtshof: Abgelehnt wegen ausländischen Namens — Makler muss 3000 Euro zahlen - WELT

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