F.A.Z.-Archiv
E-Paper
F.A.Z. Produkte
F.A.Z.-Portal
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
F.A.Z.-Archiv
E-Paper
F.A.Z. Produkte
F.A.Z.-Portal
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler…

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler…

Wer wegen seines Namens keine Einladung zur Wohnungsbesichtigung erhält, wird diskriminiert und kann Anspruch auf Schadenersatz…

Eine Berliner Eigentümerin wurde von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt. In…

Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es…

Wegen des „Remigrationskonzepts“ hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher…