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Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.
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Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler…

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler…

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Wohnungssuchenden: Makler dürfen Interessenten nicht wegen ihres Namens…

Wer wegen seines Namens keine Einladung zur Wohnungsbesichtigung erhält, wird diskriminiert und kann Anspruch auf Schadenersatz…

«Frau Schneider» wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, «Frau Waseem» nicht. Dabei steckt hinter den Anfragen dieselbe…

Eine Frau ist auf Wohnungssuche und bekommt bei einem Inserat keine Besichtigungstermine. Ihr Verdacht: Das könnte mit ihrem…

BGH-Urteil: Horrende Aufschläge bei Untervermietung verboten - WELT