Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der Bundesgerichtshof.

«Frau Schneider» wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, «Frau Waseem» nicht. Dabei steckt hinter den Anfragen dieselbe Interessentin. Der Makler schuldet ihr laut höchstem…

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als „Frau Schneider“ schon. Nun muss der Makler 3000 Euro Entschädigung zahlen, urteilt der…