PfadnavigationHomeWirtschaftKarlsruheBGH fällt Urteil – Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machenVeröffentlicht am 28.01.2026Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen wie Miete oder Nebenkosten hinausgeht. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Einem Berliner Mieter war wegen einer Untervermietung gekündigt worden –rechtmäßig, wie das Gericht nun urteilte.Mieter dürfen mit Untervermietungen keinen Gewinn machen. Das berechtigte Interesse eines Mieters an einer Untervermietung sei, die wohnungsbezogenen Aufwendungen zu decken, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhand eines Falls aus Berlin. Zweck der Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen. In dem Fall hatte eine Vermieterin einem Mieter den Vertrag gekündigt, weil er die Berliner Zweizimmerwohnung „gewinnbringend“ untervermietet habe. Der heute 43-Jährige verlangte demnach für die 65 Quadratmeter 962 Euro im Monat. Er selbst habe anfangs eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt. Lesen Sie auchDer Mann hatte argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen – unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen. Der Deutsche Mieterbund bestätigt das. Aktuell plant das Bundesjustizministerium gesetzliche Regeln für den Möblierungszuschlag.Konkret zur Frage des überlassenen Mobiliars entschied der achte Zivilsenat am BGH nicht. Er wies die Revision des Mieters zurück. Das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. dpa/nw
BGH fällt Urteil – Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen - WELT
Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Einem Berliner Mieter war wegen einer Untervermietung gekündigt worden –rechtmäßig, wie das Gericht nun urteilte.







