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Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.
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Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.

Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof…

Ein Berliner Mieter kassierte 962 Euro Untermiete, zahlte selbst aber nicht mal halb so viel. Kein Einzelfall - zum Leid vieler…

Ein Mieter hat eine Wohnung mit deutlichem Zuschlag untervermietet: 962 statt 460 Euro. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte…

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter ihre Wohnung nicht untervermieten dürfen, um Gewinn zu machen. Was bedeutet…

Zieht ein Bewohner einer Wohngemeinschaft endgültig aus, darf der Rest untervermieten. Pauschale Vermietereinwände genügen nicht.

Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse…