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Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.
Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.
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Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.

Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse…

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