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Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse stabilisieren die Gemeinschaft.
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Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse stabilisieren die Gemeinschaft.

Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es…

Ein Berliner Mieter kassierte 962 Euro Untermiete, zahlte selbst aber nicht mal halb so viel. Kein Einzelfall - zum Leid vieler…

Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof…

Die Erhöhung für 2024 war rückblickend deutlich zu stark. Deshalb greift nun eine Korrekturformel. Aber bald gelten ohnehin…

Mehrere Kläger wehrten sich gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrige Bewertung von Eigentumswohnungen. Doch ohne Erfolg. Die…

Bei der kommunalen städtischen Wohnungsgesellschaft ABG werden die Mieten auch künftig gedeckelt. Sozial ausgewogen ist das nicht.