F.A.Z.-Archiv
E-Paper
F.A.Z. Produkte
F.A.Z.-Portal
Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse stabilisieren die Gemeinschaft.
Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse stabilisieren die Gemeinschaft.
F.A.Z.-Archiv
E-Paper
F.A.Z. Produkte
F.A.Z.-Portal
Der Bundesgerichtshof untersagt Wohnungseigentümern, Hausgeld als Druckmittel einzubehalten. Die laufenden Vorschüsse stabilisieren die Gemeinschaft.

Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig. Zweck einer Untervermietung sei es…

Ein Berliner Mieter kassierte 962 Euro Untermiete, zahlte selbst aber nicht mal halb so viel. Kein Einzelfall - zum Leid vieler…

Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit von Verwaltungsentgelten für einen Riester-Bausparvertrag abgelehnt.…

Der Bundesgerichtshof hält Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen für rechtswidrig. Kunden würden so…

Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit von Verwaltungsentgelten für einen Riester-Bausparvertrag abgelehnt.…

Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof…