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Altersvorsorge: BGH kippt Verwaltungsgebühr beim Wohn-Riester Der Bundesgerichtshof hat Verwaltungsentgelte für einen Riester-Bausparvertrag für unzulässig erklärt. Laut Verbraucherschützern sollen nun auch andere Betroffene Geld zurückbekommen können.
Bundesgerichtshof: Das Urteil des XI. Zivilsenats gibt laut Verbraucherschützern Bausparkassen neue Bedingungen vor. Foto: Uli Deck/dpaFrankfurt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine Grundsatzfrage zu Kosten staatlich geförderter Produkte für die Altersvorsorge beantwortet: Die obersten Zivilrichter haben jährliche Verwaltungsentgelte für einen Riester-Bausparvertrag für rechtlich unzulässig erklärt (Az. XI ZR 83/25).In Deutschland gibt es rund 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge, die meisten davon sind geförderte Bausparverträge. Nach Auffassung von Verbraucherschützern können Inhaber von Riester-Bausparverträgen nun zu Unrecht gezahlte Jahresentgelte zurückfordern.„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz“, sagte David Bode, Rechtsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). „Verbraucher, die direkt oder von ähnlichen Kostenklauseln in ihren Bausparverträgen betroffen sind, stehen nun grundsätzlich Rückzahlungsansprüche zu“, sagte er weiter.Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage des VZBV gegen die Bausparkasse LBS Hessen-Thüringen, einer Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen. Die LBS hat für Riester-Bausparverträge von ihren Kunden neben einer Jahresgebühr von 15 Euro eine jährliche Verwaltungsgebühr von 24 Euro verlangt. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt






