Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit von Verwaltungsentgelten für einen Riester-Bausparvertrag abgelehnt. Verbraucherschützer erkennen Rückzahlungsansprüche auch anderer Betroffener.

Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte sich für viele Riester-Bausparer finanziell auszahlen. Was das BGH-Urteil konkret für Verträge und Rückforderungen bedeutet.

Der Bundesgerichtshof hält Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen für rechtswidrig. Kunden würden so unangemessen benachteiligt.