Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Einem Berliner Mieter war wegen einer Untervermietung gekündigt worden –rechtmäßig, wie das Gericht nun urteilte.

Ein Berliner Mieter kassierte 962 Euro Untermiete, zahlte selbst aber nicht mal halb so viel. Kein Einzelfall - zum Leid vieler auf dem Wohnungsmarkt. Der Bundesgerichtshof hat…

Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen. Zweck ist, nur die Wohnkosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Einem Berliner Mieter war wegen einer…