Brandenburg: Nicht-binäre Person bekommt nach Schwimmkurs-Ausschluss Schmerzensgeld - WELT
In einer Reha-Klinik in Brandenburg ist eine nicht-binäre Person von der Wassergymnastik ausgeschlossen worden, weil sie kein Oberteil tragen wollte. Nun hat sie Anspruch auf mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld, urteilte ein Gericht.