PfadnavigationHomePanoramaVorwürfe von FernandesUlmen weitet Verfahren gegen „Spiegel“ aus – und geht gegen fünf Punkte vorVeröffentlicht am 30.04.2026Lesedauer: 4 MinutenSchauspieler Christian UlmenQuelle: Matthias Nareyek/Getty ImagesDer Rechtsstreit zwischen Christian Ulmen und dem „Spiegel“ zieht sich hin – und wird komplexer. Neue Vorwürfe, widersprüchliche eidesstattliche Aussagen und heikle Fragen zur Berichterstattung beschäftigen das Landgericht Hamburg.Im Verfügungsverfahren zwischen Christian Ulmen und dem „Spiegel“-Verlag hat der Schauspieler seine Anträge erweitert. Wie das Landgericht Hamburg am Mittwoch mitteilte, wendet sich Ulmen nach aktuellem Stand gegen insgesamt fünf Aspekte der Berichterstattung. Das Verfahren wird vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg geführt.Gegenstand sind der „Spiegel“-Artikel in der Printausgabe vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie der online veröffentlichte Artikel vom 21. März 2026 mit dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“. Darin ging es um Vorwürfe seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes. Sie hat ihren Ex-Mann angezeigt und wirft ihm unter anderem Identitätsdiebstahl vor. Er soll über Fake-Profile in ihrem Namen pornografische Darstellungen von ihr verbreitet haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Nach Angaben des Landgerichts Hamburg soll der „Spiegel“ es unterlassen, durch mehrere Äußerungen den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Fernandes zeigen, „hergestellt und/oder verbreitet“. Außerdem richtet sich der Antrag gegen den Eindruck, Ulmen habe „jeweils mindestens einmal“ körperliche Übergriffe oder Körperverletzungen gegenüber Fernandes begangen oder sie schwer bedroht.Lesen Sie auchZuvor hatte sich der Antrag gegen den Vorwurf „wiederholter“ Übergriffe gerichtet. Nun wurde der Antrag angepasst und präzisiert. Ulmen lässt damit klarstellen, dass er körperliche Gewalt gegenüber Fernandes insgesamt bestreitet.Eidesstattliche Versicherungen widersprechen sichKonkreter als zuvor geht es auch um einen angeblichen Vorfall auf Mallorca. Nach Angaben des Landgerichts will Ulmen verhindern, dass durch die Berichterstattung der Verdacht entsteht, er habe Fernandes im Januar 2023 in der gemeinsamen Wohnung auf Mallorca körperlich misshandelt oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert.Lesen Sie auchLaut dem Branchenportal „Legal Tribune Online“ (LTO) hatte Ulmen diesen Vorwurf bereits inhaltlich bestritten. Die Plattform berichtet, Ulmen habe eidesstattlich versichert, keine körperlichen Übergriffe begangen zu haben. Fernandes behaupte demnach in einer eidesstattlichen Versicherung das Gegenteil.Damit könnte für das Landgericht Hamburg eine zentrale Frage sein, ob sich die eidesstattlichen Versicherungen tatsächlich widersprechen – und ob eine solche Aussage-gegen-Aussage-Lage für eine Verdachtsberichterstattung genügt. Bei „LTO“ heißt es, das Gericht müsse prüfen, „ob es für eine Verdachtsberichterstattung hier ausreicht, wenn Wort gegen Wort steht“.E-Mail an Strafverteidiger wird neuer StreitpunktEin weiterer Punkt betrifft eine E-Mail Ulmens an einen Strafverteidiger. Nach Angaben des Landgerichts wendet sich Ulmen gegen „bestimmte Äußerungen in der Berichterstattung hinsichtlich einer E-Mail des Antragstellers an einen Strafverteidiger“.Der „Spiegel“ hatte nach eigenen Angaben eine E-Mail von Ulmen an einen Berliner Strafverteidiger aus dem Dezember 2024 einsehen können. Darin habe Ulmen zugegeben, in den vergangenen zehn Jahren „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt zu haben. Immer wieder habe er auf den Namen seiner Frau Fakeprofile auf sozialen Medien angemeldet, über die Accounts habe er mit Männern gechattet, geflirtet, „bis hin zum Sex-Talk“.Lesen Sie auchNach Informationen von „LTO“ habe Fernandes demnach in einer eidesstattlichen Versicherung eingeräumt, die E-Mail auf Ulmens iPad gefunden und an das Magazin weitergegeben zu haben. Auch über den Zugriff auf das Gerät gibt es unterschiedliche Darstellungen. Demnach behauptet Ulmen, sein iPad sei durch einen nur ihm bekannten Code gesperrt gewesen. Fernandes hingegen erklärt, das Gerät sei nicht gesichert gewesen. Unabhängig davon stellt sich eine weitere Frage: Ob das öffentliche Interesse an dem Fall so schwer wiegt, dass aus Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten zitiert werden darf.Deepfake-Verdacht bleibt Teil des VerfahrensIm Verfahren geht es weiterhin um den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet. Ulmen bestreitet das. In der „Spiegel“-Recherche geht es um Deepfakes von Fernandes, die im Internet kursieren. Seit Jahren wehrt sich die Schauspielerin gegen diese Darstellungen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt werden. Wer dieses Material erstellt und verbreitet hat, sei unklar, schreibt der „Spiegel“ in einem Zweittext. Der Vorwurf gegen Ulmen bezieht sich also nicht auf Deepfakes. Entscheidend dürfte zudem sein, wie „LTO“ auch betont, wie der „Spiegel“ den Verdacht formuliert hat. Der Artikel kann demnach den Eindruck erwecken, Ulmen habe gegenüber Fernandes die Verbreitung von Deepfakes eingeräumt. Gleichzeitig bleibt offen, dass keine gesicherte Kenntnis über die genaue Art des versendeten Bildmaterials besteht.Frage nach Fairness der BerichterstattungDamit geht es in dem Verfahren nicht nur darum, ob einzelne Vorwürfe zutreffen. Im Fokus steht auch, ob die Berichterstattung transparent und ausgewogen war. „LTO“ verweist darauf, dass im Artikel kein Hinweis enthalten sei, wonach auch Fernandes nicht sicher wisse, ob Ulmen Deepfakes von ihr an andere Männer geschickt habe. Ein solcher Hinweis hätte den Verdacht nach „LTO“ „in anderem Licht erscheinen lassen“ können.Auch die Darstellung eines Gerichtstermins auf Mallorca bleibt Gegenstand des Verfahrens. Dabei geht es nach Angaben des Landgerichts um Äußerungen wie „Wer […] fehlt, ist Ulmen“. Ulmen wendet sich dagegen, dass dies verbreitet werde, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Termin lediglich Fernandes geladen und der Termin zudem aufgehoben gewesen sei.Die Antragsgegnerseite kann nun ergänzend Stellung nehmen. Wann das Landgericht Hamburg entscheidet, ist derzeit nicht absehbar. Das Gericht betonte, dass seiner Mitteilung keine inhaltliche Positionierung in der Sache zu entnehmen sei.kaha
Fernandes-Ulmen-Streit: Anwälte weiten Verfahren gegen „Spiegel“ aus – neue Vorwürfe vor Gericht - WELT
Der Rechtsstreit zwischen Christian Ulmen und dem „Spiegel“ zieht sich hin – und wird komplexer. Neue Vorwürfe, widersprüchliche eidesstattliche Aussagen und heikle Fragen zur Berichterstattung beschäftigen das Landgericht Hamburg.






