PfadnavigationHomePanoramaVorwürfe von FernandesUlmen scheitert größtenteils vor Gericht gegen den „Spiegel“Veröffentlicht am 08.05.2026Lesedauer: 4 MinutenDie damaligen Eheleute Christian Ulmen und Collien Ulmen-Fernandes 2024 in BerlinQuelle: Carsten Koall/dpaSchauspieler Christian Ulmen wollte dem „Spiegel“ mehrere Aussagen der Berichterstattung über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes untersagen. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden.Schauspieler Christian Ulmen ist mit rechtlichen Schritten gegen die Berichterstattung über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg größtenteils gescheitert. Der „Spiegel“ hatte den Fall im Frühjahr mit seinen Recherchen angestoßen und darf nun über diese Vorwürfe weiterhin berichten. Das Gericht sieht eine hinreichende Grundlage für den Verdacht, dass Christian Ulmen sogenannte Deepfakes seiner Ex-Frau verbreitet habe. Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Außerdem sei er ihr gegenüber körperlich übergriffig geworden. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Beschluss des Landgerichts ist keine strafrechtliche Entscheidung. Die Richter befassten sich nicht mit den Vorwürfen an sich, sondern im einstweiligen Rechtsschutz nur mit der Frage, ob der „Spiegel“ in dieser Form über die Vorwürfe berichten durfte.Lesen Sie auchIn einem Punkt zu prozessualen Details eines Ermittlungsverfahrens gegen Ulmen in Spanien verfügte das Gericht eine Unterlassung. In dem Artikel war nahegelegt worden, Ulmen habe in Spanien der Aufforderung, zu einem Gerichtstermin zu erscheinen, nicht Folge geleistet. Ulmen jedoch gibt an, gar keine Vorladung bekommen zu haben. Das Magazin schreibt, man habe die Berichterstattung dahingehend leicht geändert und einen Transparenzhinweis unter den Text gesetzt, werde gegen diese Entscheidung des Gerichts aber auch juristisch vorgehen.Lesen Sie auchKonkret hatte Ulmen beantragt, der „Spiegel“ solle es unterlassen:„durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und/oder verbreitet,durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Ulmen habe jeweils mindestens einmal gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes körperliche Übergriffe und/oder Körperverletzungen begangen und/oder sie schwer bedroht,durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe seine frühere Ehefrau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt und/oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert, (…) undbestimmte Äußerungen in der Berichterstattung hinsichtlich einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.“Die „Spiegel“-Berichterstattung erwecke beim Durchschnittsrezipienten nicht den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine Ex-Frau zeigen sollen, hergestellt, teilte das Gericht mit. „Der Verdacht, Ulmen habe fremde Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, verbreitet, entstehe hingegen aus dem Kontext des Gesamtbeitrags, hierfür liege aber auch der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor.“Die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung seien beachtet worden. „Dies gelte zum einen für den Verdacht, Ulmen habe jeweils mindestens einmal gegenüber seiner früheren Ehefrau körperliche Übergriffe und/oder Körperverletzungen begangen und/oder sie schwer bedroht. Zum anderen liege auch hinsichtlich des ebenfalls beanstandeten Verdachts, Ulmen habe seine frühere Ehefrau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt und/oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert, der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor.“ Auch die wörtlichen Zitate aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger seien zulässig. Ulmens Äußerung, dass er in Bezug auf die Fake-Profile und die darüber eingegangenen sexualisierten Kontakte „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt habe, durfte der „Spiegel“ in diesem Zusammenhang zitieren.Diese Berichte schränken Ulmen dem Gericht zufolge zwar durchaus in seinem Recht auf Schutz der Privatsphäre ein. Das Gericht räumte den Interessen des Mediums aber höhere Priorität ein – auch weil sowohl Ulmen als auch Fernandes prominente Personen seien. Außerdem habe die Öffentlichkeit wegen einer möglichen Strafbarkeitslücke in Hinblick auf Deepfakes ein besonderes Interesse an dem Fall.Das Landgericht Hamburg habe den Großteil der Verfahrenskosten Ulmen auferlegt, der 13/15 zahlen müsse, der „Spiegel“ hingegen 2/15, berichtet der „Spiegel“.Die Kanzlei Schertz Bergmann, die Ulmen vertritt, attestierte der Kammer unter anderem fehlerhafte Begründungen und kündigte in einer Stellungnahme weitere juristische Schritte an. Man werde gegen den Beschluss des Landgerichts vorgehen und seine Verfügungsanträge vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiterverfolgen.Der heute 50 Jahre alte Ulmen und die 44-jährige Moderatorin und Schauspielerin Fernandes waren seit 2011 ein Paar, vergangenes Jahr gaben sie ihre Trennung bekannt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.säd/ll mit KNA
Vorwürfe von Fernandes: Ulmen scheitert größtenteils vor Gericht gegen den „Spiegel“ - WELT
Schauspieler Christian Ulmen wollte dem „Spiegel“ mehrere Aussagen der Berichterstattung über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes untersagen. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden.








