PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSendung im ErstenWarum wurde Collien Fernandes einzeln interviewt? „Miosga“-Sprecher äußert sichVeröffentlicht am 31.03.2026Lesedauer: 3 MinutenSchauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes bei Caren MiosgaQuelle: Claudius Pflug/NDR/dpaBei „Miosga“ diskutierten am Sonntag Schauspielerin Fernandes und Justizministerin Hubig über digitale Gewalt – allerdings in getrennten Interviews. Zuvor hatte es Kritik an der Gästeauswahl gegeben. Ein Sprecher der TV-Talkshow nennt Hintergründe.In der Debatte um die Gästeauswahl der „Miosga“-Ausgabe vom Sonntag hat sich ein Sprecher der Sendung geäußert. Unter der Überschrift „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ diskutierte Moderatorin Caren Miosga dort mit ihren Gästen unter anderem über Identitätsbetrug im Netz, aber auch sogenannte sexualisierte Deepfakes. Anlass waren schwere Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die der „Spiegel“ berichtete. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die „initiale Berichterstattung“ des „Spiegels“ gerichtliche Schritte einzuleiten. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Lesen Sie auchCaren Miosga diskutierte in den ersten Minuten der Sendung in einem Einzelinterview mit Fernandes. Danach schloss sich eine Diskussionsrunde mit Beteiligung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagte ein Sprecher: „Die Entscheidung, Collien Fernandes ausschließlich im Einzelgespräch zu befragen, ist eine redaktionelle Entscheidung. Die anschließende Diskussionsrunde behandelt das Thema digitale Gewalt in seiner ganzen Breite – einschließlich rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Aspekte, die über den konkreten Fall hinausgehen“. Weiter heißt es: „Die Anwesenheit von Frau Fernandes in der Runde hätte den Eindruck erwecken können, alle diskutierten Sachverhalte beträfen auch ihren konkreten Fall – eine Gleichsetzung, die die Redaktion vermeiden wollte.“ Bundesjustizministerin Hubig hatte in der Sendung großen Wert darauf gelegt, sich nicht zu den Vorwürfen gegen Ulmen äußern zu wollen. Vor der Aufzeichnung hatte es eine – offenbar kurzfristige – Änderung bei der Gästeauswahl gegeben. Neben Justizministerin Hubig diskutierten am Sonntag die Aktivistin Theresia Crone sowie der auf Rechtsthemen spezialisierte Journalist Ronen Steinke von der „Süddeutschen Zeitung“. Lesen Sie auchAn der Zusammensetzung der Gäste der Sendung hatte es scharfe Kritik gegeben. „Das Fernsehgericht tagt mit der höchsten Vertreterin der Justiz in Deutschland und der Anzeigenerstatterin“, sagte der Anwalt von Ulmen, Christian Schertz, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ – „und das bei einem gerade erst eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten.“ Schon das sei „eklatant rechtsstaatswidrig“.Er habe angeboten, selbst in die Sendung zu kommen. Dazu habe er sich an den Redaktionsleiter von „Caren Miosga“ und den Justitiar des NDR gewandt. „Dies wurde jedoch abgelehnt. Die Runde stehe schon fest“, so Schertz.„Miosga“-Redaktion stellt den Fall anders dar als SchertzDie „Miosga“-Redaktion widerspricht dieser Darstellung. Man habe Schertz ein Konfrontationsschreiben mit Fragen zum Fall zukommen lassen, woraufhin es ein Telefonat zwischen dem Anwalt und dem Redaktionsleiter von „Miosga“ gegeben habe, erklärte die Redaktion in einem Statement. Schertz habe dieses Telefonat „ausdrücklich als Hintergrundgespräch deklariert“ wissen wollen. Der Jurist habe darin gefragt, ob er als Gast für die Sendung benötigt werde, was der Redaktionsleiter verneint habe – die Sendung behandle „ein gesellschaftspolitisches Thema von erheblicher öffentlicher Relevanz“ und habe dazu einen konkreten Fall zum Ausgangspunkt genommen. „Von einer Ablehnung eines aktiven Gastangebots kann keine Rede sein.“ Den Vorwurf der Einseitigkeit weise man „entschieden zurück“. Schertz‘ Kanzlei habe sich „bis heute“ nicht inhaltlich zu den zum Fall geschickten Fragen geäußert. Der Vorwurf der „Rechtsstaatswidrigkeit“ entbehre zudem „jeder rechtlichen Grundlage“, weil ein laufendes Ermittlungsverfahren kein Berichterstattungsverbot begründe und die Redaktion „dokumentiert und nachweisbar“ die Grundsätze ordnungsgemäßer Verdachtsberichterstattung eingehalten habe.lay/säd