PfadnavigationHomePolitikDeutschlandRainer Schlegel„Alle Bürgergeld-Leistungen zu streichen, ist mit Grundgesetz vereinbar“, sagt der Ex-SozialrichterVeröffentlicht am 15.10.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Eingang zum Jobcenter in Berlin-MitteQuelle: picture alliance/dpa/Jens KalaeneEin neues Gutachten sorgt in der Debatte um das Bürgergeld für Zündstoff: Ex-Sozialgerichtspräsident Rainer Schlegel hält auch vollständige Leistungskürzungen für verfassungsgemäß. Damit stärkt er die Linie der Bundesregierung – und widerspricht Verfassungsrichtern von 2019.Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält die verschärften Sanktionen in der neuen Grundsicherung für verfassungsgemäß. In einem Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass auch Totalsanktionen – also die vollständige Streichung der Leistungen – mit dem Grundgesetz vereinbar sein können, insbesondere bei Alleinstehenden. Das Gutachten liegt der „Süddeutschen Zeitung“ vor. Geschrieben hat Schlegel es im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Jusos, die Grünen und die Linkspartei halten die Pläne von Schwarz-Rot für verfassungswidrig.Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, stark eingeschränkt. Doch Schlegel schreibt nun: „Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken.“ Karlsruhe habe zwar hohe Hürden für Sanktionen aufgestellt, diese seien aber überwindbar.Lesen Sie auchEntscheidend dafür sind laut Schlegel verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln. Ohne solche Ausnahmen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Folgen führen, speziell für Partner und Kinder. Bei Alleinstehenden plädiert er für eine strengere Auslegung der Härtefälle, beispielsweise nur bei konkret drohender Obdachlosigkeit.Schlegel war Berater von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die Reform des Bürgergelds verhandelt hatte. Schlegels Argumente gelten daher als politisch einflussreich.Totalsanktionen, wenn Menschen gar nicht zu Terminen erscheinenTotalsanktionen sind bisher schon möglich, werden aber wegen zu hoher Hürden in der Praxis nahezu nie verhängt. Die Beweispflicht ist streng. Schlegel will diese Hürden stark senken. Jobcenter könnten schon dann alle Leistungen streichen, wenn sie lediglich vermuten, dass ein Betroffener nicht mitwirken will, ohne ihm das nachweisen zu müssen.Arbeitsministerin Bas will darüber hinaus Totalsanktionen verhängen, wenn Menschen gar nicht mehr zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nach den Beschlüssen im Koalitionsausschuss vorige Woche erarbeitet. Laut Bas soll er im November in den Bundestag eingebracht werden.cvb