PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsNur blauTipp: Parkscheibe nutzen Veröffentlicht am 19.08.2025Parkscheiben müssen blau seinQuelle: SP-XDie Parkscheibe und ihr Design ist streng normiert. Vor allem bei der Farbe ist keine Abweichung erlaubt. SP-X/Köln. In Deutschland ist vieles genau geregelt – bis hin zu Details, die vielen Autofahrern gar nicht bewusst sind. Ein Beispiel die Parkscheibe. Wer statt des vorgeschriebenen blauen Modells eine andere Farbe wählt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt nicht nur eine bestimmte Größe von 11 mal 15 Zentimetern vor, sondern auch die Gestaltung. Da die Parkscheibe in der StVO (Anlage 3, lfd. Nr. 11) als Verkehrszeichen gilt, muss sie denselben Blauton tragen wie andere Schilder. Selbst für Schriftart, Ziffernaussparung und das charakteristische große „P“ gibt es feste Vorgaben.
Auch die Handhabung ist klar geregelt – und bietet Fallstricke. Der Zeiger darf nicht irgendwo stehen, sondern muss beim Abstellen des Wagens stets auf die nächste halbe Stunde gestellt werden. Wer die Scheibe falsch einstellt, sie zwischen zwei Strichen platziert oder eine unzutreffende Zeit angibt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.







