PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsEin Guckloch reicht nichtTipp: Auto von Schnee befreienVeröffentlicht am 05.01.2026Im Winter muss das Auto vom Schnee befreit werdenQuelle: KiaWie frei muss eine Autoscheibe sein? Komplett, sagt die Straßenverkehrsordnung. SP-X/München. Wenn es über nach geschneit hat, haben Laternenparker morgens Arbeit: Vor Fahrtbeginn müssen Scheiben, Scheinwerfer und Spiegel eines Pkw von Schnee und Eis befreit werden. Das Freikratzen eines "Gucklochs" genügt laut ADAC nicht und wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Auch das Kennzeichen darf nicht verdeckt sein – das gilt auch, wenn es während der Fahrt durch Schneematsch unleserlich wird. Im Zweifel muss während der Fahrt eine Reinigungspause eingelegt werden. Ansonsten drohen 5 Euro Bußgeld. Wird das Kennzeichen absichtlich unkenntlich gemacht, ist das sogar strafbar.