PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsVorne mit VorsichtTipp: Scheiben tönenVeröffentlicht am 19.09.2025Für das Abdunkeln der Autoscheiben gibt es klare RegelnQuelle: CarglassDas Bekleben der Autoscheiben mit dunkler Folie ist beliebt. Aber nicht immer legal.SP-X/Köln. Dunkle Folien für die Scheiben lassen Autos in den Augen mancher Besitzer besser aussehen. Doch nicht alles, was cool wirkt, ist auch erlaubt. Auf Front- und Seitenscheiben beispielsweise ist eine Volltönung nicht erlaubt.

Zulässig ist das Abdunkeln lediglich an der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben. An der Windschutzscheibe darf höchstens ein bis zu zehn Zentimeter breiter Sonnenblendstreifen mit mindestens 70 Prozent Lichtdurchlässigkeit angebracht werden, wie Autoglas-Spezialist Carglass erläutert. Leuchten dürfen überhaupt nicht beklebt werden.

Verwendete Folien müssen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) beziehungsweise eine Prüfnummer verfügen; die entsprechenden Unterlagen sollten im Fahrzeug mitgeführt werden. Fehlt die Zulassung oder beeinträchtigt die Folie die Sicht oder die Verkehrssicherheit, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im Extremfall das Erlöschen der Betriebserlaubnis.