PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsBetriebsverbot drohtRecht: Beklebtes Kfz-KennzeichenVeröffentlicht am 10.09.2025Ohne gültiges Kennzeichen, erlischt die BetriebserlaubnisQuelle: SP-XNummernschilder dürfen nicht einfach beklebt werden. Das hat Gründe.SP-X/Düsseldorf. Das blaue Euro-Feld auf dem Kfz-Kennzeichen darf nicht überklebt werden. Wird der Aufforderung zum Entfernen nicht nachgekommen, droht eine sofortige Betriebsuntersagung, wie aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervorgeht. Das Kfz-Kennzeichen genüge ohne das blaue Feld nicht den erforderlichen Anforderungen. Das könne andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder bei ihnen Zweifel an der Echtheit des Nummernschilds wecken, nennt RA-Online die Gründe für die Entscheidung. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Überklebung Blitzer irritiert und die Identifizierung erschwert. (Az.: 6 L 1698/22)
Recht: Beklebtes Kfz-Kennzeichen - WELT
Nummernschilder dürfen nicht einfach beklebt werden. Das hat Gründe.






