Der Angeklagte M. hat versucht, alles zu erklären. Er hat beschrieben, wie er und seine Mitschülerin bei einer Sportprüfung in Kontakt gekommen seien. Wie sie beschlossen hätten, den Nachmittag gemeinsam zu verbringen. Wie sie sich dafür noch zu Hause umziehen wollte und er vor ihrer Haustür um ein Glas Wasser gebeten habe. Vor allem aber hat M. erklärt: Alles, was danach passiert ist an jenem 10. Mai vergangenen Jahres, sei einvernehmlich geschehen.

Das Gericht aber hat M. seine Schilderungen nicht abgekauft. M., 19 Jahre alt, in der Türkei geboren, afghanischer Staatsbürger, habe „die Neigung, sich mit vielen Worten rausreden zu wollen“, erklärt der Richter. Es gebe „erhebliche Zweifel“ an seinen Angaben. Am Montag hat ihn das Gericht deshalb nach Jugendstrafrecht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. M. muss für dreieinhalb Jahre in Haft.

Für das Gericht steht fest: Nach dem Sporttest hat M. seine damals 15-jährige Mitschülerin in deren Wohnung begleitet und sie dort mehrfach vergewaltigt. Er und die Jugendliche hatten sich erst an jenem Tag kennengelernt, sich bei der Prüfung gut verstanden und beschlossen, danach etwas zu unternehmen. Für das Gericht bestand dabei jedoch von Beginn an eine „unterschiedliche Erwartungshaltung“, als M. das Mädchen um ein Glas Wasser bat und so mit ihr zusammen die Wohnung betrat.