PfadnavigationHomeGeschichte„Zentrum für politische Schönheit“War 1932 wirklich ein Verbot der NSDAP geplant? Eine verstörende RechercheVeröffentlicht am 01.08.2025Lesedauer: 8 MinutenDer Staatsrechtler Carl Schmitt 1932 und ein Aufmarsch von SA-Leuten rund um Joseph GoebbelsQuelle: ullstein bild; Scherl/SZ Photo/picture allianceDas „Zentrum für politische Schönheit“ führt für seine Aktion gegen das Weidel-Interview in der ARD das gescheiterte Verbot der NSDAP in der Weimarer Republik an. Allerdings weiß nur Künstliche Intelligenz vermeintlich „Genaues“ über diesen Vorgang.Mindestens Erstaunen, teilweise auch hochgezogene Augenbrauen: So reagierten gleich mehrere Mitglieder der WELT-Redaktion auf die letzten Sätze des Interviewgastes. „Stellen Sie sich einmal vor, die NSDAP wäre 1932 verboten worden“, sagte Philipp Ruch, der Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“, am Ende des Gesprächs über die Aktion seiner Aktivisten gegen das ARD-Sommergespräch mit der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel, das am vergangenen Sonntag (ausgerechnet dem 20. Juli, was für wenig historische Sensibilität spricht) durch Proteste massiv gestört wurde. Gegenüber WELT erklärte Ruch weiter: „Schleicher und von Papen hatten das Ende August (1932; die Red.) vor. Niemand Geringeres als Carl Schmitt hatte sogar die Verbotsverfügung ausgearbeitet. Was für ein Irrsinn, dass Hindenburg die nie gesehen hat.“ Allerdings ist diese „Verbotsverfügung“ für die NSDAP, die der reaktionäre Staatsrechtler Carl Schmitt (später zeitweise so etwas wie der „Kronjurist“ des Dritten Reiches) ausgearbeitet hätte, in der einschlägigen Fachliteratur nicht bekannt. Ein Rätsel. Lesen Sie auchAuf Nachfrage von WELT ergänzte Ruch seine Aussage wenige Stunden später: „Die Verbotsverfügung von Schmitt ist nicht überliefert. Wir sind dem intensiv nachgegangen, um das Original endlich zu bergen. Aber es existiert nicht mehr.“ Nun lässt sich die Nicht-Existenz eines verschollenen Dokuments prinzipbedingt nicht beweisen (oder widerlegen). Was aber passiert, wenn man dem Rätsel nachforscht? Für Überraschung sorgt zunächst die „Antwort“ einer KI (in diesem Fall: ChatGPT 4.0 mit der Funktion „Deep Search“). Denn laut dem immerhin 16.450 Anschläge langen, mit 40 Anmerkungen versehenen Text soll die Existenz dieses Dokuments völlig unstrittig sein. Es wird ein angeblicher Titel genannt („Vorläufiges Gutachten vom 13. August 1932“) und eine Fundstelle im Bundesarchiv („Bundesarchiv N 1110 – Nachlass Carl Schmitt“), außerdem mehrere Literaturhinweise unter anderem auf eine an der Universität Cambridge angenommene Dissertation sowie auf Carl Schmitts Tagebücher. Wenn man sich aber damit nicht zufriedengibt, zeigt sich Erstaunliches. So enthält erstens der 77 Aufbewahrungseinheiten starke Nachlass N 1110 im Bundesarchiv Koblenz keineswegs die Unterlagen von Carl Schmitt (1888–1985), sondern die Papiere des in Nürnberg gehenkten NSDAP-Chefjuristen und „Generalgouverneurs“ des deutsch besetzten Polens, Hans Frank (1900–1946). Der echte, mit 21.941 Mappen extrem umfangreiche Schmitt-Nachlass liegt vielmehr unter der Signatur RW 0265 in der Abteilung Rheinland des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen in Duisburg.Lesen Sie auchIn der von der KI angeführten Dissertation von Luisa Brigitte Hulsrøj („National Socialism in Contested German Borderlands 1922-1933“. Cambridge University 2020) wird zweitens zwar an der genannten Stelle ein „Vorläufiges Gutachten vom 13. August 1932“ erwähnt. Doch dabei handelt es sich, wie aus dem Kontext der Passage eindeutig zu ersehen ist, um den Obduktionsbefund für einen in der Nacht vom 9. auf den 10. August 1932 von Hitler-Anhängern in Potempa (Oberschlesien) ermordeten angeblichen Kommunisten.Drittens referiert die KI eine scheinbar klare Tatsache: „In der Forschung gilt Schmitts Gutachten von 1932 als Schlüsseldokument für die Staatskrise der Weimarer Republik.“ Angeführt werden dann Größen der Historikerzunft wie Heinrich August Winkler, Karl Dietrich Bracher und Hans Mommsen – allesamt Autoren von Standardwerken über die erste deutsche Demokratie. Wer jedoch genauer nachforscht, stellt fest, dass es an den zitierten Stellen zwar stets um Notstandspläne der Regierung von Papen im Sommer 1932 geht. Nicht jedoch um ein Verbot der NSDAP, dessen Begründung Carl Schmitt verfasst haben soll. Lesen Sie auchDie weitaus meisten „Belege“, die in der KI-Antwort angeführt werden (genau genommen 32 von 40), verweisen übrigens auf die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Doch dieses Produkt der „Schwarm-Intelligenz“ ist bekanntlich gerade keine zuverlässige Grundlage, weil dort buchstäblich jeder ungefähr alles hineinschreiben kann.Die KI-generierte „Antwort“ ist also nicht zu gebrauchen. Es bleibt die klassische Methode des Historikers: Studium der einschlägigen Quellen, zunächst der edierten, dann jener, die ausschließlich als Archiven überliefert sind. Deren gibt es einige – zum Beispiel die Akten der Reichskanzlei, das Tagebuch von Carl Schmitt aus dem Sommer 1932 oder der Briefwechsel mit seinem „Meisterschüler“ Ernst Rudolf Huber.Die einschlägigen Papiere der Regierungszentrale zu den Notstandsüberlegungen im Sommer 1932 liegen im Bundesarchiv Berlin im Bestand Reichskanzlei unter der Signatur R 43 I/678 – und sind bereits vollständig digitalisiert. Hier müsste sich zumindest ein indirekter Hinweis finden, wenn es das gesuchte Dokument gegeben hätte.Allerdings sucht man im Original ebenso wie in der sehr gründlich kommentierten Auswahledition (Karl-Heinz Minuth [Hrsg.]: „Akten der Reichskanzlei. Das Kabinett von Papen“. Boldt Verlag Boppard 1989) vergebens nach einer „Verbotsverfügung“ für die NSDAP, die Carl Schmitt entworfen haben könnte. Tatsächlich ging es bei der Krisensitzung in Neudeck, dem Landsitz von Reichspräsident Paul von Hindenburg, am 30. August 1932 überhaupt nicht um ein mögliches Parteiverbot, sondern vor allem um einen offenen Verfassungsbruch: eine Auflösung des Reichstages und das unbefristete Aufschieben der laut Artikel 25 binnen 60 Tagen vorgeschriebenen Neuwahl. Der nächste Anlauf führt zu den privaten Aufzeichnungen Schmitts aus dem Sommer 1932. In sein Tagebuch (Wolfgang Schuller [Hrsg.]: „Carl Schmitt Tagebücher 1930–1934“. Akademie Verlag Berlin 2011) schrieb er subjektiv ehrlich selbst intimste Gedanken. Etwa, er habe geträumt „von Magda, geil und aufgeregt“. Oder ausdrückliches Lob für die „deutsche Unfähigkeit zur sexuellen Scham“. Nachweislich wurden diese Aufzeichnungen, verfasst in einer schon damals ungebräuchlichen Variation der Gabelsberger Kurzschrift, nicht nachträglich bearbeitet. Es wäre anzunehmen, dass ein so brisantes Thema wie das geplante Verbot der mit Abstand stärksten Partei seinen Niederschlag finden würde – bei der jüngsten Reichstagswahl am 31. Juli 1932 hatte die Hitler-Bewegung 13,7 Millionen Stimmen erreicht, einen Anteil von 37,3 Prozent der Wähler. Jedoch findet sich auch hier keine Spur einer Verbotsverfügung für die NSDAP. Andere Parteien werden dagegen genannt. Carl Schmitt war Berater der Reichsregierung gegen die Klage der am 20. Juli 1932 abgesetzten preußischen Regierung um den SPD-Ministerpräsidenten Otto Braun – hierzu gibt es eine Reihe von Einträgen. Allerdings findet sich eine kryptische Notiz. Am 17. August 1932 notierte Schmitt nämlich über eine Besprechung beim Staatssekretär des Reichsinnenministeriums: „Große Sitzung, großer Erfolg bei Zweigert, der mich nachher auf sein Zimmer nahm; unter strengster Verschwiegenheit. Fühlte mich dummerweise geehrt. Was mag er wollen.“ Weitere Angaben fehlen, lediglich am 2. September vermerkte Schmitt ein weiteres Gespräch mit Erich Zweigert über „Verfassungsoctroi“, also den offenen Verfassungsbruch, den Hindenburg vermeiden wollte. Doch ein Parteiverbot wäre nach damals geltendem Recht eben gerade kein Verfassungsbruch gewesen.Lesen Sie auchJedoch gab es offensichtlich am 23. August 1932 eine lange Besprechung im Reichsinnenministerium, von elf Uhr bis 15.30 Uhr, wie ein Tagebucheintrag Schmitts zeigt – ohne weitere Angaben. Ein Dutzendmal sprach er im August 1932 zudem mit Oberstleutnant Eugen Ott, einem Vertrauten von Reichswehrminister (und Strippenzieher) Kurt von Schleicher. Der 43-jährige Ott beschäftigte sich unter anderem mit Plänen, wie ein Bürgerkrieg militärisch unterdrückt werden könnte; sie wurden später als „Planspiel Ott“ bekannt. In Schmitts Austausch mit dem Offizier konnte es darum gehen – oder doch um ein Verbot der NSDAP? Klare Indizien enthalten die Schmitt-Tagebücher nicht, aber immerhin zwei Anknüpfungspunkte für weitere Überlegungen. Die wohl letzte Möglichkeit, das Rätsel zu lösen, ist die Korrespondenz zwischen Schmitt und Huber; gerade 1932 kooperierten beide sehr eng. Der Zeithistoriker Ewald Grothe hat den voluminösen Band herausgegeben („Carl Schmitt – Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel 1926–1981“. Duncker & Humblot Verlag Berlin 2014). Auch darin findet sich kein direkter Hinweis auf ein geplantes NSDAP-Verbot, sondern lediglich auf Gespräche, die Schmitt und Huber nach der Sitzung im Innenministerium am 23. August führten. Lesen Sie auchZum Inhalt dieser Runden existieren lediglich ein Vortrag und eine schriftlich festgehaltene Diskussionsbemerkung Hubers, der bei einer Schmitt-Gedenktagung in Speyer 1986 als Zeitzeuge auftrat. Danach sei im August und September 1932 ein gleichzeitiges Verbot von NSDAP und KPD geplant gewesen sei, erklärt Grothe, der hauptberuflich Leiter des Archivs des Liberalismus in Gummersbach ist: „Akten zu diesem Vorgang kenne ich allerdings nicht.“Gestützt auf Indizien urteilt Grothe, Huber und Schmitt hätten wohl Reichswehroffiziere beraten, „die Papen und Schleicher angeblich bei dem Vorhaben unterstützten, die NSDAP zu verbieten und ihre Anführer zu verhaften“. Spruchreif wurde die Angelegenheit nicht: „Der Plan scheiterte.“ Nach der Auflösung des Reichstages am 12. September 1932 legte Kanzler von Papen die Pläne ad acta; Schleicher griff sie als sein Nachfolger im Dezember 1932 und Januar 1933 nicht wieder auf.Ähnlich sieht es Wolfram Pyta, Zeithistoriker in Stuttgart, Hindenburg-Biograf und einer der besten Kenner der politischen Lage in Deutschland 1932/33: „Ich möchte nicht ausschließen, dass solche Planungen auch den Nebeneffekt verfolgten, indirekt zu prüfen, ob man bei einem Parteienverbot ,wehrhaft‘ und gerüstet war.“ Jedoch sei so ein eventuelles Kalkül Kurt von Schleichers höchstens wenige Wochen aktuell gewesen: „Hindenburg entzog ihm den Boden, als er von sich aus am 30. August 1932 in Neudeck eine Begnadigung der Mörder von Potempa favorisierte.“ Dabei handelte es sich um Schläger der NSDAP.Als Ergebnis sorgfältiger Quellenrecherche bleibt: Es gibt keinen Beleg für die Existenz einer „Verbotsverfügung“ für die NSDAP aus dem Sommer 1932, schon gar nicht aus der Hand des hochumstrittenen Staatsrechtlers Carl Schmitt. Allerdings gehörte er offenbar zusammen mit seinem jungen Kollegen und Schüler Ernst Rudolf Huber zu Gesprächskreisen, in denen so etwas möglicherweise erwogen wurde. Hinweise darauf sind allerdings äußerst vage und im besten Fall aus mehr als einem halben Jahrhundert Distanz verfasst. Man sieht: Künstliche Intelligenz vermag seriöse geschichtswissenschaftliche Recherche nicht zu ersetzen. Im Gegenteil kann ihr Einsatz durch falsche, zum Teil zusammen fabulierte Behauptungen auf der Basis fragwürdiger Quellen die Lösung von Rätseln der Vergangenheit sogar erschweren.Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Als gelernter Historiker forscht er seit den frühen 1990er-Jahren regelmäßig in Archiven, stets auf der Suche nach bislang unzureichend ausgewerteten Quellen für historisch relevante Ereignisse.