Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesjustizministerin gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen. „Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar“, ließ Stefanie Hubig (SPD) am Freitag ausrichten. „Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden – nur weil sie Einzelnen nicht passen.“ In der Sache geht es vor allem um Abmahnungen, also juristische Drohbriefe, die von spezialisierten Anwaltskanzleien verschickt werden.
Mit solchen Briefen reagieren finanzstarke Unternehmen oder auch politische Gruppen hin und wieder auf Menschen, die öffentlich Kritik äußern. In den Drohbriefen wird dann etwa gefordert, dass sie eine bestimmte Äußerung unterlassen sollen – sonst werde es ein Nachspiel vor Gericht geben und man werde eine beträchtliche Schadensersatzsumme fordern. Und selbst wenn die so Angeschriebenen vor Gericht eigentlich nichts zu befürchten hätten, weil sie die Meinungsfreiheit ganz an ihrer Seite haben, bewirkt allein schon die Drohkulisse, dass manche sich einschüchtern lassen und nachgeben. Diese Methode, kritische Stimmen zum Verstummen zu bringen, wird gelegentlich auch als „Strategic lawsuits against public participation“ bezeichnet. Kurz „Slapp“.






