Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will sogenannte Einschüchterungsklagen erschweren. Gemeint sind unbegründete Klagen, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken - zum Beispiel von Journalisten, Wissenschaftlern oder Nichtregierungsorganisationen. Einen Gesetzentwurf zur Umsetzung entsprechender EU-Regelungen veröffentlichte das Bundesjustizministerium in Berlin.

Ministerin Hubig: Kritische Debatte ist wichtig

„Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig in einer Mitteilung. „Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie Einzelnen nicht passen.“

Die öffentlichen Äußerungen, die mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden sollen, sind zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels oder einer wissenschaftlichen Studie oder ein Post in den sozialen Netzwerken.

Schnelle Gerichtsentscheidungen und höhere Kosten