In Rheinland-Pfalz ist die Finanzierung von extremistischen Landtags-Mitarbeiter:innen ausgeschlossen. Eine Klage der AfD dagegen scheiterte jetzt.

Die Novelle des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes in Rheinland-Pfalz ist rechtens. Der Verfassungsgerichtshof lehnt einen AfD-Antrag dagegen als unbegründet ab.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Höchste Gerichtsentscheidung“. Lesen Sie jetzt „AfD-Antrag scheitert vor Verfassungsgerichtshof“.