Vielleicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht - so blickt die Bundesregierung auf einen Bundesratsvorschlag zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels. Aus Hessen kommt Widerspruch.

Die Länderkammer will die Leugnung des Existenzrechts Israels ausdrücklich unter Strafe stellen. Doch das Kabinett sieht „ein verfassungsrechtliches Risiko“.

Die Bundesregierung distanziert sich von einer Vorlage aus dem Bundesrat, welche die Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen soll. Und sie hat recht damit.