Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Benachteiligungen von Menschen aus vielerlei Gründen. Nun plant die Justizministerin ein „Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“.

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig tritt dafür ein, als Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin das…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach CSD-Anschlag“. Lesen Sie jetzt „Schutz queerer Menschen: Hubig will Grundgesetz ändern“.