Vier Wochen nach dem tödlichen Anschlag auf den Berliner CSD hat die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in einem Interview mit der Rheinischen Post über juristische Konsequenzen gesprochen.
Konkret wolle sie anregen, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Dies passe „zum Geist unserer Verfassung“. Diskriminierungen unter anderem aufgrund von Religion, Abstammung, Behinderung oder Sprache sind schon in besagtem Artikel verboten. „Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.“
Dazu wolle sie in der Koalition Gespräche führen, auch aus der eigentlich skeptisch eingestellten CDU erhalte sie „ermutigende Signale“. Eine Grundgesetzänderung sei weiterhin auch für Kanzler Merz ein passender Schritt, seine Solidaritätsbekundungen wirklich in die Tat umzusetzen.
Die Forderung, die sexuelle Identität per Grundgesetz zu schützen, war zuletzt auch von der Berliner Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe geäußert worden.
Anschlag










