Stand: 22.08.2026 • 11:07 Uhr
Der Anschlag auf den CSD in Berlin Ende Juli hat die queere Community schwer getroffen. Justizministerin Hubig will nun einen besseren Schutz durchsetzen - mit einer Grundgesetzänderung. Spielt die Union mit?
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen - aus Sicht von Justizministerin Stefanie Hubig sollte ein weiterer Grund hinzukommen. In einem Zeitungsinterview warb sie für eine Erweiterung: "Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität", sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post.
Dies sei eine angemessene Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin.
Hubig: "Nur logisch"










