Seit dem 1. August können sich Eltern von Erstklässlern darauf verlassen, dass ihr Kind auch nachmittags nach Schulschluss betreut wird. Doch vielerorts ist die Reform auf Kante genäht.

Nach den Sommerferien hat jedes Erstklässler-Kind einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch die West-Bundesländer hinken bei der Umsetzung hinterher, bis auf Hamburg.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Grundschulkinder tritt gestaffelt in Kraft. Das Echo ist extrem verschieden: Jubel hier, Klage dort.