Wenn nach den Sommerferien auch in Hessen der bundesweit neu eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern greift, rechnen die kommunalen Spitzenverbände nicht mit großen Engpässen. Sowohl der Hessische Städtetag als auch der Hessische Landkreistag sehen die Schulträger gut vorbereitet. Es stünden fast überall ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung, um den Bedarf zu decken, heißt es auf F.A.Z.-Anfrage. Allerdings kritisieren beide Verbände, dass die Kosten zwischen Bund, Land und Kommunen nicht gerecht aufgeteilt seien.Nach den Sommerferien haben Eltern von Erstklässlern erstmals einen gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Am 1. August ist die erste Stufe des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Kraft getreten. Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst nur für die erste Jahrgangsstufe und wird jedes Jahr um eine Stufe erhöht, sodass vom Schuljahr 2029/30 an alle Grundschulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an den Werktagen einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung haben, die Unterrichtszeit eingerechnet.Die Schulträger in Hessen setzen in der Regel auf eine Mischung aus schulinternen Angeboten und externen Horten. Die Nachmittagsbetreuung wird dabei überwiegend in freier Trägerschaft organisiert und abgedeckt, nur selten organisiert der kommunale Schulträger dies selbst. Allerdings muss er die Betreuung finanzieren und wird dabei nach Ansicht der Verbände nur unzureichend vom Gesetzgeber unterstützt.Defizit von 1,2 Milliarden Euro„Die Städte in Hessen stehen hinter der Einführung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem 1. Schuljahr, und sie haben geliefert“, sagt Holger Hinkel, Direktor des Hessischen Städtetags. „Aus unserer Sicht ist jedoch die Finanzierung durch Bund und Land nach wie vor nicht fair geregelt.“ Der Hessische Städtetag rechnet bei den Investitionskosten mit einem kommunalen Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro. Hinzu kämen die Betriebs-, Personal- und Sachkosten, die jährlich anfielen. Der Städtetag erwägt deshalb eine Klage gegen das Land, um Zuständigkeit und Kostenverteilung klären zu lassen.Hinkel kritisiert, dass Bund und Länder ihre Zusage nicht erfüllt hätten, die Grundschulnachmittagsbetreuung fachlich und finanziell zu regeln. „Bei Ausbau, Koordination und Finanzierung würden wir uns daher ein größeres Engagement des Hessischen Kultusministeriums wünschen.“ Die Kommunen hätten es trotz einer nicht auskömmlichen Finanzierung geschafft, die Anforderungen zum Start des Rechtsanspruchs zum 1. August 2026 zu erfüllen.Ähnlich sieht das auch der Hessische Landkreistag. Bund und Land müssten sich auch an den Kosten für den laufenden Betrieb beteiligen, mahnt Lorenz Wobbe, der das Referat für Schule und Kultur leitet. Die Landkreise seien sehr bemüht, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. „Wir sind gut darauf vorbereitet, dass der Rechtsanspruch greifen kann.“ In einigen ländlichen Regionen gebe es sogar Überkapazitäten. In Gegenden wie der Rhön, in denen „traditionelle Familienstrukturen“ noch weit verbreitet seien, werde die Nachmittagsbetreuung weniger stark nachgefragt als im Ballungsraum.Ältere Grundschüler könnten leer ausgehenNach Auskunft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft haben die großen Städte in Hessen schon heute überwiegend eine hohe Betreuungsquote. Allerdings gebe es regional große Unterschiede. Die Gewerkschaft befürchtet, dass Betreuungsplätze umverteilt werden, um den Anspruch für die Erstklässler erfüllen zu können. „Bei einigen Schulträgern werden in der Übergangszeit ältere Kinder zurückstecken müssen“, sagt Roman George, Referent für Bildungspolitik. Beispielsweise habe der Landkreis Marburg-Biedenkopf schon angekündigt, die Kapazitäten entsprechend zu verteilen. Gerade ältere Grundschulkinder könnten dann leer ausgehen.Die Gewerkschaft sieht auch einen Mangel an pädagogischen Fachkräften. Viele Schulträger hätten keinen Überblick, wie viel Personal in der Nachmittagsbetreuung beschäftigt werde und wie es bezahlt werde, meint George. „Das führt zum Teil zu prekären Arbeitsbedingungen und wirkt sich auf die Qualität der Betreuung aus“, sagt er.Auch in Frankfurt gibt es an den Grundschulen noch vereinzelt Engpässe, vor allem aus baulichen Gründen. Wie die Sprecherin von Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) erläutert, haben sieben Schulen Schwierigkeiten, die Betreuungsgarantie zu erfüllen. Oft liegt das daran, dass die Essensversorgung noch nicht sichergestellt werden kann. In den betroffenen Schulbezirken soll mitunter die Kindertagespflege aushelfen, vereinzelt wird auch geprüft, ob in benachbarten Schulbezirken noch Plätze frei sind.In Hessens größter Stadt gibt es 81 Grundschulen und Grundstufen in städtischer Trägerschaft, die von rund 27.000 Schülern besucht werden. Von diesen haben rund 21.500 einen Betreuungsplatz, was einer Quote von 80 Prozent entspricht, die allerdings nicht gleichmäßig über die Stadt verteilt ist.Frankfurt strebt bis 2029/30 eine neunzig- bis hundertprozentige Versorgung mit Betreuungsplätzen an, im Verhältnis ein Drittel Hortplätze und zwei Drittel schulinterne Betreuungsplätze. In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Kinder, die innerschulisch betreut werden, kontinuierlich gestiegen, was nach Auskunft der Stadt an der Entgeltfreiheit von der dritten Klasse an liegen könnte. Bisher hatte Frankfurt bei der innerschulischen Nachmittagsbetreuung in der dritten und vierten Klasse auf Elternentgelte verzichtet – anders als in den Horten. Die Gebührenfreiheit wird aber sukzessive abgebaut. Spätestens zum Schuljahr 2029/2030 sollen alle Betreuungsplätze kostenpflichtig sein.
Rechtsanspruch auf Hortplatz: Wo Grundschüler in Hessen leer ausgehen
Von diesem Schuljahr an haben die Eltern von Erstklässlern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Das könnte mancherorts ältere Grundschüler den Hortplatz kosten.











