Schulranzen vor einer Klasse
Das Urteil des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fällt nicht besonders gut aus: Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, gültig ab 1. August, werde in einigen westdeutschen Ländern zunächst nicht vollständig eingelöst. »Hier bestehen teilweise noch größere Lücken«, warnt IW-Experte Wido Geis-Thöne. Es reiche »in den westdeutschen Bundesländern, außer Hamburg, der zeitliche Umfang der Betreuung und das Angebot während der Ferien auch nicht immer aus, um den Rechtsanspruch vollständig zu erfüllen«.
Daher werden sich Schulen mit Notlösungen oder größeren Gruppen behelfen, vermutet er. »So werden wahrscheinlich nur wenige Familien mit Sechsjährigen, die einen Betreuungsplatz wünschen, leer ausgehen«, prognostiziert Geis-Thöne. Im Zweifel werde wohl eher die Qualität der Betreuung leiden. Das befürchten auch andere Fachleute. Die Gewerkschaft Ver.di kritisiert, dass qualifiziertes Personal, geeignete Räume und eine verlässliche Finanzierung fehlten.
Zuerst nur für ErstklässlerDer 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung am Tag gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für Erstklässler. Praktisch heißt das: Die Jungen und Mädchen gehen nachmittags in den Hort und werden dort betreut, sowohl bei Hausaufgaben als auch bei Spiel und Sport. Bis 2029 soll der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden.








