Von diesem Schuljahr an haben die Eltern von Erstklässlern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Das könnte mancherorts ältere Grundschüler den Hortplatz kosten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Grundschulkinder tritt gestaffelt in Kraft. Das Echo ist extrem verschieden: Jubel hier, Klage dort.

Seit dem 1. August können sich Eltern von Erstklässlern darauf verlassen, dass ihr Kind auch nachmittags nach Schulschluss betreut wird. Doch vielerorts ist die Reform auf Kante…

Von diesem Schuljahr an haben die Eltern von Erstklässlern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Das könnte mancherorts ältere Grundschüler den Hortplatz…